Der ehemalige Geschäftsführer des Marienhospitals, Jürgen Hellmann, pocht auf Altersbezüge in Höhe von 12 800 Euro pro Monat.
Vor fast einem halben Jahr endete die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung des früheren Geschäftsführers des Marien-Hospitals, Jürgen Hellmann, vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm mit einem Vergleich. Hellmann und die St. Elisabeth-Stiftung als Rechtsnachfolgerin der Stiftung Katholisches Krankenhaus Marien-Hospital hatten mit einem Abfindungsvergleich einen Schlussstrich unter den dreijährigen Rechtsstreit gezogen. Inhalt: Hellmann, der bis zu seiner fristlosen Kündigung ein Monatsgehalt von 46 250 Euro bezogen hatte, erhält eine Zahlung in Höhe 1,1 Millionen Euro. Die Stiftung verzichtete auf Rückzahlung von 300 000 Euro angeblich zu Unrecht bezogener Tantiemen, und Jürgen Hellmann nahm seine „Annahmeverzugsklage“ auf Zahlung von 946 000 Euro plus Zinsen seit April 2015 zurück (die WAZ berichtete).
Klärung wird dauern
Beim Vergleich war allerdings die Frage der Altersversorgung ausgeklammert worden. Und genau diese Frage sorgt für einen neuen Rechtsstreit zwischen der St. Elisabeth-Gruppe und Jürgen Hellmann. Der pocht nämlich ab Dezember 2019 auf eine Altersversorgung in Höhe von 12 800 Euro - monatlich. Grundlage dieser Forderung: der 2007 mit der damaligen Stiftung abgeschlossene und bis zum 30. November 2019 geltenden „Anstellungs- und Versorgungsvertrag“.
Die Klärung wird noch ein wenig auf sich warten lassen. Am Donnerstag sollte vor dem Arbeitsgericht Herne der rechtlich vorgeschriebene Gütetermin stattfinden. Doch beide Seiten hatten schon vorher mitgeteilt, dass sie nicht erscheinen würden. Gleichwohl rief Richterin Große-Wilde nach 20 Minuten Wartezeit den Termin auf, stellte fest, „dass niemand erscheint“ und brachte das Verfahren „zum Ruhen.“ Doch dieses Ruhen wird nicht von allzu großer Dauer sein. In spätestens sechs Monaten muss eine oder beide Parteien den „Antrag auf Kammertermin“ stellen.