24-Jähriger, der bereits wegen zwei anderen Delikten angeklagt war, lässt sich zur Körperverletzung hinreißen. Bewährungshaft

Das Amtsgericht Herne hatte bereits zu zwei Vorfällen von Khalid B. (24) in diesem Jahr verhandelt und wollte noch ein psychiatrisches Gutachten über ihn einholen. Da beging er bereits die nächste Straftat. Im Juni vermöbelte er in Herne-Mitte mit drei noch unbekannten Mittätern einen Mann.

Das Opfer war gemeinsam mit seiner Ehefrau auf dem Rückweg von einem Bochumer Innenstadtfest. Morgens gegen drei Uhr stiegen sie aus der U-Bahn und liefen die Vinckestraße entlang. Da begegnete ihnen eine grölende Vierergruppe, mit dabei: Khalid B. - statt zügig vorbeizuziehen, ließ sich der 36-jährige Mann jedoch auf ein verbales Scharmützel mit der Gruppe ein, was diese zum Anlass nahm, den Mann zusammenzuschlagen und letztlich auch noch zu berauben.

Der 24-jährige B. könne die Nacht nicht mehr genau rekonstruieren, sagte er jetzt. Er habe eher in Erinnerung, dass er alleine gewesen und von dem Mann angegriffen worden sei. Dann seien ihm zufällig hinzustoßende Unbekannte zu Hilfe gekommen. Die Erinnerungslücken von B. sind derweil gar nicht neu. Zu den ebenfalls angeklagten Vorfällen (ein Kameradiebstahl in einem Kaufhaus sowie ein Einbruch in eine Krankenhausapotheke) fehle ihm sogar jegliche Erinnerung, behauptete er jetzt vor Gericht.

Das inzwischen erstellte psychiatrische Gutachten verwies auf einige psychische Störungen bei dem jungen Mann, der von sich selbst aber meint: "Ich bin nicht krank." Die durch das Gutachten belegte verminderte Schuldfähigkeit sorgte für eine recht milde Strafe. Trotz langer Vorstrafenliste kam der 24-Jährige mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon. Er muss sich allerdings dringend psychiatrischer Behandlung unterziehen, der er sich bislang noch weitgehend verweigerte.