Familien, die gegen die Schulpflicht verstoßen, um in den Urlaub zu fahren, müssen mit Konsequenzen rechnen."Ferienverlängerern" drohen Bußgeld, "Schulzwang" und sogar "Freizeitarrest". Wer nicht zahlt, muss arbeiten
"Kurz vor oder nach den Ferien nehmen die Lehrer eh keinen wichtigen Unterrichtsstoff durch. Da wird es schon nicht so schlimm sein, wenn du ein, zwei Tage fehlst." So oder so ähnlich dürften Eltern es sich selbst und ihren Kindern passend reden, wenn sie die schulfreie Zeit über die offiziellen Ferientermine hinaus verlängern. Wer seinen Urlaub vor der Hauptsaison antritt oder später beendet, kommt schließlich oft günstiger weg. Was viele jedoch nicht bedenken: Der Preis, den sie dafür zahlen müssen, ist hoch. 80 Euro kostet die eigenmächtige "Ferienverlängerung" - pro Tag, pro Schüler und pro Elternteil! Bei einer Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern macht das am Tag 320 Euro. Da ist die ursprünglich beabsichtigte Ersparnis schnell aufgebraucht.
118 "Ferienverlängerer" wurden im Regierungsbezirk Arnsberg zwischen Juli und Mitte Dezember vergangenen Jahres gezählt (Grund-, Haupt- und Förderschulen nicht eingeschlossen, denn dafür sind die örtlichen Schulämter zuständig). Fehlt ein Schüler unentschuldigt, muss die Schule bei der zuständigen Schulaufsicht "Versäumnisanzeige" stellen. Das Bußgeldverfahren beginnt. Kann der Schüler kein ärztliches Attest vorweisen, wird er persönlich zur Kasse gebeten. Bei Minderjährigen bekommen die Eltern eine Kopie des Bußgeldbescheides. "Manchmal zahlen die Eltern. Manchmal beantragen die Schüler Ratenzahlung. In 80 Prozent der Fälle wandeln die Schüler das Bußgeld jedoch in Sozialstunden um", sagt Jari Wieschmann, Pressesprecher der Bezirksregierung Arnsberg. Eine Stunde Sozialarbeit entspricht zehn Euro.
Die Schulaufsicht führt Buch über die Fehltage von "Ferienverlängerern" und anderen "schulmüden Jugendlichen". "Wiederholungstäter" müssen mit höheren Bußgeldern rechnen. "Sobald ein Schüler den Unterricht unregelmäßig besucht oder ganz fernbleibt, schalten wir auch das Jugendamt ein", erläutert Anette Tacke, Verwaltungsmitarbeiterin bei der Bezirksregierung Arnsberg. Wenn nichts hilft, wird der Jugendliche unter "Schulzwang" gestellt. Dann bringen ihn Mitarbeiter des Ordnungsamtes morgens zur Schule. Als letzte Konsequenz kann das Amtsgericht "Freizeitarrest" anordnen: Der Jugendliche muss sein Wochenende in einer Jugendschutzstelle verbringen, wo er rund um die Uhr sozialpädagogisch betreut wird, oder in einer Jugendarrestanstalt.