Herne. . Das neue Service-Heft des Ethik-Komitees der ev. Krankenhausgemeinschaft klärt auf über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.

Es ist ein Thema, über das man nicht so gerne spricht. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, darüber zu reden – schon im eigenen Interesse. Um es einfacher zu machen, hat das Ethik-Komitee der evangelischen Krankenhausgemeinschaft ein Service-Heft erarbeitet, das sich mit den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung befasst.

„Man geht ja nicht davon aus, dass einem etwas passiert“, weiß Frank Obenlüneschloß, Theologischer Direktor und Vorsitzender des Ethik-Komitees. Gerade junge Menschen befassen sich kaum mit dem Thema Krankheit und Sterben. „Problematisch wird es aber dann, wenn wirklich etwas passiert und man sich nicht mehr selber äußern kann.“ Um sich abzusichern, sei es ratsam noch vor der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht auszufüllen. „Schließlich braucht man im Ernstfall jemanden, der die eigenen Wünsche auch durchsetzt“, betont Anke Baranowski von der Sozialberatung.

„Einige haben Angst, dass sie mit einer Vorsorgevollmacht leicht entmündigt werden können“, spricht sie eine weit verbreitete Sorge an. Dies sei aber nicht so einfach möglich. „Man legt ja genau fest, wann sie in Kraft tritt und welche Aufgaben die Vertrauensperson übernehmen soll.“ Übrigens kann man mit der Betreuungsverfügung auch Menschen ausschließen, von denen man nicht betreut werden möchte. „Man sollte seinen Angehörigen und Vertrauenspersonen seine innere Einstellung mitteilen, damit sie wissen, was einem wichtig ist und was man möchte“, betont Frank Obenlüneschloß. Das nehme Angehörigen eine große Last, weil sie nicht in der Akutsituation entscheiden müssten. Außerdem erleichtere es den Ärzten ihre Arbeit, da sie so genau wüssten, was der Patient sich wünsche.

„Übrigens kann man die Patientenverfügung auch jederzeit widerrufen, solange man Herr seiner Sinne ist“, erklärt Frank Obenlüne-schloß. Das sei beispielsweise der Fall, wenn man im Gespräch mit den Ärzten von einer Behandlungsmethode überzeugt wird, die man vielleicht in der Verfügung ausgeschlossen hat. „Man hat immer die Wahl. Die Verfügung ist nur für den Fall, dass man sich selber nicht mehr äußern kann.“

Das neue Service-Heft beinhaltet nicht nur Informationen, sondern alle Anträge und Unterlagen. „Das Problem bei den ersten Patientenverfügungen war, dass die Formulierungen oft sehr vage waren“, erklärt Frank Obenlüne-schloß. Deshalb sollte man sich in Ruhe mit dem Thema befassen und die Beratung für Patienten im EvK in Anspruch nehmen. „Wir möchten Hürden abbauen und die vorhandene Lücke schließen, da immer noch zu wenige diese Vorsorge treffen“, sagt Anke Baranowski. „Gleichzeitig stärken wir die Patientenrechte und nehmen ihre Wünsche wahr.“

Das Ethik-Komitee der ev. Krankenhausgemeinschaft besteht aus neun Mitgliedern aus den Bereichen Medizin, Pflege, Seelsorge, Sozialberatung und Geschäftsführung.

Das Service-Heft beinhaltet alle Informationen in übersichtlicher Form. Außerdem gibt es einen Ausweis fürs Portemonnaie, so dass jeder im Ernstfall sehen kann, ob eine Verfügung oder Vollmacht vorliegt.