Herne. . Tierschützer in Herne sprechen sich für eine Kastrationspflicht für Katzen aus. Politik sieht Handlungsbedarf, will aber erst mal prüfen.

Gibt es in Herne künftig eine Kastrationspflicht für Katzen? Darüber diskutiert nun die Lokalpolitik. Erste Tendenz: Ist der rechtliche Rahmen gegeben, dann ist eine Mehrheit für eine solche Verordnung alles andere als unwahrscheinlich.

Das machte am Mittwoch die Sitzung des Umweltausschusses deutlich. Dorthin hatte der Rat das Thema verwiesen, nachdem der Stadtverordnete Bernd Blech (Unabhängige Bürger) im vergangenen Monat eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen gefordert hatte. Weil mehrere Tierschützer – unter anderem vom Tierschutzverein Herne-Wanne – zur Sitzung erschienen waren, wurde der Tagesordnungspunkt von Platz 17 auf Platz eins geschoben, außerdem erhielten die Besucher Rederecht.

Und davon machten sie rege Gebrauch. Eine Kastration, aber auch eine Kennzeichnung mit Chip, so sagte etwa der Tierarzt Michael Diekhans, sei sinnvoll: „Jeder Tierarzt wird das unterstützen.“ Er selbst kastriere rund 120 Katzen jährlich, berichtete der Mediziner, der auch für das vom Tierschutzverein getragene Tierheim Herne–Wanne in Bickern arbeitet.

Das unterstrich auch Veronika Wolff, Geschäftsführerin des Tierheims. Sie berichtete von Katzenpopulationen, die stark anstiegen, wenn nur eine freilaufende Katze nicht kastriert werde. Die Folgen seien fatal. Dass dies im Stadtbild meist nicht zu sehen sei, liege daran, dass sich die Katzen meist nur nachts aus ihren Verstecken wagten. Dann aber seien die Bilder, die die Tiere abgäben, „ganz schrecklich“. Wer glaube, dass Herne keine Probleme mit freilaufenden Katzen habe, der betreibe „allerübelste Augenwischerei“, sagte sie.

„Uns ist dieses Problem bewusst“, betonte Roberto Gentilini (SPD). Allein: Eine Kastrationspflicht könne die Lokalpolitik nicht mal eben durchsetzen. Zum einen müsse geregelt werden, welche Katzen gemeint seien: nur die, die einen Besitzer haben, oder alle, sprich: auch die streunenden. Sei Letzteres gemeint, müsse am Ende die Stadt für eine Kastration zahlen – was sie angesichts des klammen Stadtsäckels nicht könne und nicht dürfe.

Stadt hat noch keine belastbaren Daten

Nicht zuletzt gebe es rechtliche Hürden: So habe das zuständige Kreisveterinäramt Recklinghausen auf Anfrage schriftlich mitgeteilt, dass es keine belastbaren Daten aus Herne gebe, die die Voraussetzungen für eine Kastrationspflicht erfüllten, so zitierte Gentilini aus einem Schreiben. Dass es in anderen Städten – etwa in Essen – bereits eine Kastrationspflicht gebe – , auch darauf wiesen die Besucher hin.

Die Stadtverwaltung will nun unter anderem prüfen, wie der rechtliche Rahmen aussieht, außerdem, wie viel freilaufende Katzen es in Herne in etwa gibt. Des Weiteren, so sagte Dezernent Karlheinz Friedrichs weiter zu, wolle man schauen, ob es Fördertöpfe es gibt.

Wer nimmt Fundtiere künftig auf?

Soll das Tierheim Herne–Wanne künftig die Herner Fundtiere aufnehmen? Diese Idee brachte Roberto Gentilini (SPD) in den Ausschuss ein. Bislang hat Herne einen Vertrag mit Gelsenkirchen: Das dortige Tierheim nimmt die Fundtieren auf, die von der Stadt Herne eingesammelt werden.

Für die Stadt sei es wichtig, dass das Tierheim leistungsfähig genug ist, um die Tiere unterzubringen. Der Vertrag mit Gelsenkirchen ist aus Sicht der Stadt „eher günstig“: 90 000 Euro zahle sie jährlich, sagt Stadtsprecher Horst Martens. Andere Städte veranschlagten bis zu einem Euro pro Einwohner für diese Dienstleistung. In der Vergangenheit sei kein Anbieter günstiger gewesen als Gelsenkirchen.

Das Tierheim Herne–Wanne habe 2004 aus Mangel an Kapazitäten kein Angebot unterbreitet. Die Einrichtung in Bickern nehme Tiere ohne Verpflichtung im Rahmen ihrer Kapazitäten auf. Die Bürger könnten Tiere ebenso über den Fachbereich Öffentliche Ordnung abgeben.

Wilde Katzen, betont Martens, entsprächen nicht zwingend der Definition von „Fundkatzen“. Sie stellten keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und müssten nicht von der Stadt aktiv eingesammelt werden. Hier sei lediglich die Gesamtpopulation im Auge zu behalten. Eine Verordnung durch das Veterinäramt, Katzen zu kastrieren, würde die wild lebenden Katzen juristisch zu Tierschutzfällen machen. Eine Annahme, Unterbringung und Kastration durch das Veterinäramt wäre die Folge.