Herne. . An „stillen Feiertagen“ sind Unterhaltungsveranstaltungen untersagt. Spielhallen bleiben dicht.

Halligalli und Frohsinn sind am morgigen Karfreitag in Deutschland untersagt. Ein Gesetz, dass gläubige Christen befürworten, andere Menschen aber antiquiert finden. Die Ordnungshüter der Stadt Herne wollen auch in diesem Jahr strengstens darauf achten, dass es von Gründonnerstag bis Karsamstag besinnlich zugeht in der Stadt.

Vor allem die zahlreichen Spielhallen im Stadtgebiet haben die Mitarbeiter des Fachbereichs öffentliche Ordnung im Visier: „Wir schauen vor Ort nach, ob die Spielhallen auch wirklich geschlossen sind“, kündigt Stadtpressesprecher Christoph Hüsken auf Anfrage an.

Betroffen von der Karfreitagsregelung ist auch der Zirkus Flic Flac auf dem Herner Kirmesgelände. Am Gründonnerstag gibt es zwar abends noch eine Vorstellung, am Tag danach ist jedoch Zwangspause für die Artisten, obwohl: „Wir wären auch am Karfreitag gerne aufgetreten“, sagt Pressesprecher Rudi Bauer. Alle „der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen“ sind zwar verboten, am Donnerstag aber nur die „Tanzlustbarkeiten“. Die „Küchenfilosofen“ dürfen also am Abend in den Flottmannhallen losbrutzeln. Zumal, so Programmchef Christian Strücker, „es sich ja um eine relativ ernste Veranstaltung handelt und wir über Gott und die Welt reden.“ Dabei dürfe allerdings auch mal gelacht werden.

Nur geprüfte Filme dürfen laufen

In der Filmwelt Herne werden am Ende der Karwoche zwar weiterhin auch lustige Streifen gezeigt, aber, so weiß Filmwelt-Chef Markus Köther: „Alle Filme sind geprüft worden, ob sie auch an den sogenannten stillen Tagen gezeigt werden dürfen. Das geht mit dem FSK-Siegel für den Jugendschutz einher.“

Bei der FSK, der Freiwillgen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, würden bei Freigabe von Filmen an den stillen Feiertagen allerdings manchmal „verrückte Entscheidungen“ getroffen, meint Köther. Das Gesetz zum Schutz der Karwoche sei „ein bisschen überholt.“