Herne. . OB Frank Dudda hat bei Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier eine Videoüberwachung fürs Shoah-Mahnmal angeregt.

Bei vier nächtlichen Anschlägen ist das Shoah-Mahnmal am Willi-Pohlmann-Platz zwischen Februar und Juli 2014 von unbekannten Tätern beschädigt und beschmiert worden. Von einer zunächst in Betracht gezogenen Überwachung dieses Bereichs durch eigene Kameras nahm die Stadt aufgrund der Rechtslage schnell Abstand. Nun hat OB Frank Dudda dieses Thema in einem Gespräch mit der Polizeipräsidentin erneut aufgegriffen – und zwar aufgrund der vom NRW-Innenministerium geplanten Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum.

Zwar handele es sich beim Willi-Pohlmann-Platz nicht um einen klassischen Kriminalitätsschwerpunkt, so Dudda zur WAZ. Doch angesichts der aktuellen Diskussion über politisch motivierte Straftaten gebe es vielleicht eine Möglichkeit für die Polizei, am Shoah-Mahnmal Kameras zu installieren.

Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier habe im Gespräch mit der Stadt erklärt, dass bereits potenzielle Herner Standorte für eine Videoüberwachung an die Landesregierung gemeldet worden seien, so berichtete die Verwaltung nach dem Treffen. Welche Standorte das genau sind, wollte die Polizei am Freitag auf Anfrage nicht sagen: „Es gibt konkrete Überlegungen, aber keine Entscheidungen“, so Polizeisprecher Volker Schütte. In der kommenden Woche könne man Näheres sagen.

Kameras bisher nur in zwei Städten

Die Entscheidung, ob eine Videobeobachtung vor Ort durchgeführt werde, treffe die Leitung der zuständigen Polizeibehörde, erklärt Wolfgang Beus, Sprecher des NRW-Innenministeriums, auf WAZ-Anfrage. Paragraf 15 a des Polizeigesetzes - „Datenerhebung durch den offenen Einsatz optisch-technischer Mittel“ – liefere die rechtliche Grundlage.

Den Anstoß zu einer neuerlichen Überprüfung einer Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Herne, Bochum und anderen NRW-Städten hatte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft nach den Kölner Vorfällen in der Silvesternacht gegeben.

„Die Anordnung gilt immer nur für ein Jahr“, so Beus. Danach müsse der Leiter der jeweiligen Polizeibehörde prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Aufnahmen dürften für maximal ein Jahr gespeichert werden. Und: Bei jeder Videobeobachtung werde die Landesdatenschutzbeauftragte beteiligt.

Bisher haben Polizeipräsidien in NRW nur in zwei Städten Kameras installiert: in der Düsseldorfer Altstadt und in Mönchengladbach. Voraussetzung sei auch, so Wolfgang Beus, dass die Polizeibeamten vor Ort bei gefährlichen Situationen sofort eingreifen könnten: „Das bedeutet, dass die Monitore ständig beobachtet werden.“

Der hohe Aufwand ist denn wohl auch der Grund dafür, dass Innenminister Jäger im Januar ankündigte, dass die Videobobachtung künftig nur an bis zu neun Standorten in NRW erfolgen soll.