Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, auch in Herne registriert die Polizei beinahe täglich Fälle. Deshalb wirbt die Verbraucherzentrale gemeinsam mit dem Landeskriminalamt für mehr Sicherheit rund ums Haus. Waren die Einbrüche doch erfolgreich, ist die Hausratversicherung wichtig für den Ersatz der gestohlenen Gegenstände. Rund um den Versicherungsschutz gibt es einige Tipps:

Was zählt als Einbruchdiebstahl? Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungsei­gentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss der „Tatort“ bestimmte Bedin­gungen erfüllen. So sollte sich der Einbrecher mit einem Werkzeug (Brech­stange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Auch wenn der Dieb mit Hilfe eines vorher ge­raubten Wohnungs- oder Hausschlüssels einbrechen konnte, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schlüssel durch fahrlässiges Verhalten entwendet werden konnte.

Welches Eigentum deckt die Versicherung ab? Durch den Abschluss einer Haus­ratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogerä­ten abgesichert. Was bezahlt die Hausratversicherung? Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann. Welche Pflichten haben Einbruchopfer? Im Versicherungsvertrag, aber auch im Versiche­rungsvertragsgesetz sind Pflichten festgeschrieben, die im Ernstfall beachtet werden müssen.