Herne. . Der RVR hat ein Konzept für die Fusion von fünf Revierparks- darunter Gysenberg - erarbeitet. In Herne stoßen die Pläne auf Zweifel und Kritik.

Diagnose: Besucherrückgang und Finanznot. Seit Jahren ringt der Regionalverband Ruhr (RVR) mit Herne und den anderen beteiligten Städten um eine Lösung für die chronischen Probleme der Revierparks (wir berichteten mehrfach). Der RVR hat nun ein Konzept für die Überführung der Parks in eine zentrale Gesellschaft vorgelegt. Die Zweifel der Stadt Herne und in Teilen der Politik kann der Verband mit dem nicht öffentlichen Entwurf (er liegt der WAZ vor) aber nicht ausräumen.

„Ich habe der RVR-Leitung mitgeteilt, dass die Skepsis zu den vorgelegten Vorschlägen in Herne groß ist“, erklärt OB Frank Dudda auf Anfrage. Er habe deshalb RVR-Direktorin Karola Geiß-Nettehöfel gebeten, in Herner Ausschüssen der Politik Rede und Antwort zu stehen. Voraussichtlich im November werde dies der Fall sein.

Mit der Zusammenführung der fünf Revierparks – Gysenberg (Herne), Mattlerbusch (Duisburg), Vonderort (Duisburg), Nienhausen (Gelsenkirchen/Essen) und Kemnade (Witten) – in eine „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr“ will der RVR die Einrichtungen fit machen für die Zukunft, und zwar vor allem durch schlankere Strukturen, Synergieeffekte sowie mehr Effizienz und Transparenz.

Dortmund strebt dagegen an, den Revierpark Wischlingen künftig komplett in Eigenregie zu führen. Bisher teilen sich der RVR und die jeweiligen Städte Trägerschaft und Kosten der Parks. Einen Alleingang schließt OB Frank Dudda für den Revierpark Gysenberg nicht aus, der - wie Wischlingen - erheblich bessere Zahlen vorweisen kann als Duisburg und Kemnade. Eine Komplettübernahme wäre „eine von mehreren Optionen“, die in Betracht käme, wenn Herne dem RVR-Konzept nicht zustimmen würde, so Dudda. Zunächst sei ihm eine breite politische Diskussion und auch der Austausch mit den Revierpark-Mitarbeitern wichtig. Spätestens im ersten Quartel 2016 soll der Rat eine Entscheidung treffen.

Zustimmung von Grünen

Der Herner FDP-Landtagsabgeordnete Thomas Nückel spricht sich gegen die RVR-Vorschläge aus: „Das löst die Probleme nicht. In dem Konzept geht es vor allem um Strukturen, nicht um die inhaltliche Ausrichtung“, sagt der langjährige FDP-Fraktions-Chef im Ruhr-Parlament. Er frage sich, warum sich Herne sich nicht schon längst über einen Alleingang Gedanken gemacht habe - so wie Dortmund. Für ein solches Modell könne es auch Zuschüsse vom RVR geben, so der Liberale.

Wie Dudda sieht auch CDU-Ratsherr und Ruhrparlament-Mitglied Horst Severin „in einigen Punkten“ Klärungsbedarf. Eher positiv bewertet die Hernerin Sabine von der Beck – in ihrer Funktion als Chefin der Grünen-Fraktion im RVR – den Entwurf. Die Vorschläge könnten zur Minimierung der Verluste führen, sagt sie.

Besucherzahlen sinken im Lago

Der städtische Anteil für Gysenberg beträgt nach Angaben der Verwaltung 531 900 Euro pro Jahr. Der Zuschuss sei gedeckelt.

Die Besucherzahlen im Revierpark sind rückläufig. 403 579 Gäste besuchten 2014 das Lago. Der Trend setze sich 2015 fort, doch aufgrund der längeren Verweildauer von Gästen und der damit verbundenen Umsatzsteigerung habe man „die Kosten im Griff“, so Parkleiter Jürgen Will.

Das Verschmelzungs-Konzept des RVR 

Einige Grundzüge des RVR-Entwurfs zur angestrebten Überführung der Revierparkgesellschaften Gysenberg, Mattlerbusch, Vonderort, Nienhausen und Kemnade in eine „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH“:

– Ausgangssituation: Die Wettbewerbssituation zwischen den Revierparkgesellschaften, aber auch zu anderen Anbietern auf dem Freizeitmarkt habe sich immer weiter verschärft, so der RVR. Die Badbesuche in der Metropole Ruhr seien von 24,2 Millionen Besuchern im Jahr 1992 auf rund 16,3 Millionen Besucher im Jahr 2012 zurückgegangen (minus 32,6 Prozent).

In den zu verschmelzenden RVR-Gesellschaften sei die Besucherzahl in den vergangenen zehn Jahren (bis Ende 2014) um 18,5 Prozent gesunken. In den vergangenen Jahren seien bereits zahlreiche Optimierungsmaßnahmen umgesetzt worden, so der RVR. So konnte u.a. durch ein im Jahr 2008 aufgelegtes Investitionsprogramm einigen Gesellschaften dabei geholfen werden, das Angebot attraktiver zu gestalten und sich energetisch zukunftsfähiger aufzustellen.

– Risiken der Fortführung in Einzelgesellschaften: Trotz aller Maßnahmen nehme der wirtschaftliche Handlungsdruck auf die Gesellschafter (RVR und die einzelnen Städte) zu, berichtet der Regionalverband. „Wenn die Entwicklung sich unverändert fortsetzt, könnte sie in den nächsten Jahren zur Insolvenz einiger Gesellschaften führen“, heißt es.

Ein Szenario über die Entwicklung der Jahre 2014 bis 2019 zeige eine weitere Dramatisierung der Situation: Zu dem in 2014 eingeplanten Minus von insgesamt 5,35 Millionen Euro könnte es bei Fortschreibung der Besucherentwicklung der vergangenen fünf Jahre zu einer zusätzlichen Einnahmelücke im Jahr 2019 von bis zu 1,8 Millionen Euro kommen. Das würde einen Anstieg der benötigten Zuschüsse um 33,3 Prozent entsprechen.

Um marktfähig zu bleiben, müssten die öffentlichen Anbieter von Freizeitaktivitäten neben dem demografischen Nachfrageeffekt auch das veränderte Freizeitverhalten in ihrem Angebot berücksichtigen. „Die zahlreichen Gutachten und Analysen, die vom RVR beauftragt wurden, zeigen, dass diese Strategie für die Freizeitgesellschaften mit RVR-Beteiligung nur dann erfolgreich ist, wenn der Konsolidierungsprozess gemeinsam mit den kommunalen Akteuren erfolgt“, heißt es. Und: „In modernisierter und optimierter marktangemessener Form würden die Gesellschaften des RVR auch weiterhin einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Lebensqualität m Ruhrgebiet leisten und hätten eine realistische Zukunftsperspektive.“

– Verschmelzungsmodell: 2013 habe man aufgrund der Entwicklung einen grundsätzlichen Neuanfang in Betracht gezogen, so der RVR. Das derzeit verfolgte Verschmelzungsmodell sei nach der Diskussion in den Gremien des RVR und der Vorstellung in den Verwaltungen der beteiligten Städte weiterentwickelt worden. Den Anteilseignern - Regionalverband Ruhr und die Kommunen - werde nach Abschluss des Prozesses eine Beteiligung an dem neuen Rechtsträger gewährt. Jeder Gesellschafter werde anteilig seiner Werteinbringung durch einen korrespondierenden Gesellschafteranteil an der neuen GmbH beteiligt.

Im Rahmen der GmbH-Struktur könne besser als bislang durch eine „aktive hauptamtliche operative Geschäftsführung“ mit einzelnen Geschäftsstellenleitern (die derzeitigen Parkleiter oder Geschäftsführer vor Ort) und einer zentralen Administration die Wirtschaftlichkeit jeder einzelnen Betriebsstätte analysiert und anschließend mit den anderen Betriebsstätten verglichen werden, so der RVR. Die Ergebnisse böten dann Ansätze für die weitere Optimierung und weitere Einsparungen. Mit dieser Optimierung sei aber auch eine Attraktivierung der einzelnen Anlagen verbunden, das Investitionsentscheidungen im regionalen Verbund besser abgestimmt werden könnten.

- Betriebswirtschaftliche Evaluierung des Modells: Nach Vorstellung des Verschmelzungsmodells Ende 2013 habe man im Auftrag der Städte weitere Prüfungen bezüglich finanzieller, gesellschafts-, steuer- und personalrechtlicher Konsequenzen durchgeführt, so die RVR-Verwaltung. Im Gutachten der beauftragten Unternehmensberatung Altenburg heiße es unter anderem: Ein modernes Gesundheits-, Bade-, Sauna-, Park- und Freizeitangebot für die Metropole Ruhr bedürfe einer strategischen Gesamtausrichtung, die nur in einer gemeinsamen Gesellschaft umzusetzen ist. Und: Durch die neue Organisationsform könne man jährlich zu einem um rund 870.000 Euro günstigeren Ergebnis kommen.

Sicher sei, so die Unternehmensberatung, dass die Einzelgesellschaften ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung wirtschaftlich nicht überlebensfähig sein würden. Die Verschmelzung stelle im hart umkämpften Freizeitmarkt eine „realistische Überlebenschance mit vielen wirtschaftlichen Vorteilen gegenüber der Fortführung als Einzelgesellschaften dar“, heißt es.

– Berücksichtigung der besonderen Interessenlage der Mitgesellschafter: Der RVR erklärt sich bereit, neben der Übernahme einer möglichen Grunderwerbssteuer auch weitere Anlaufkosten in der Größenordnung von 700.000 Euro zu tragen. Darüber hinaus sei bereits 2014 für die neue Gesellschaft ein Sanierungs- und Investitionsprogramm in einer Höhe von rund 2 Millionen Euro für die Betriebsstätten beschlossen.

Hinsichtlich der Beteiligungs- und Entscheidungsrechte sowie der Bestandssicherheit einzelner Einrichtungen der Betriebsstätten seien im Gesellschaftsvertrag „umfangreiche Einfluss- und Veto-Rechte verankert“, heißt es. Berücksichtigt sei auch das Kündigungsrecht eines einzelnen Gesellschafters.

– Umsetzung und weiteres Vorgehen: Der RVR hat einen Gesellschaftsvertrag für die Verschmelzung der fünf Gesellschaften formuliert. Darin sei unter anderem verankert, ass bei wesentlichen Entscheidungen der Gesellschafterversammlung einen Einstimmigkeit bzw. eine Dreiviertelmehrheit erforderlich sei. Ebenfalls verankert sei u.a. die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung durch einen Gesellschafter erstmals nach fünf Jahren; anschließend bestehe eine jährliche Kündigungsfrist. Außerdem bestehe ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall einer finanziellen Zusatzbelastung eines Gesellschafters. Geregelt sei unter anderem auch, dass die Zuschüsse der Kommune nur für die jeweilige Betriebsstätte verwendet würden, erklärt die RVR-Verwaltung.

– Weiterer Zeitplan: Der Entwurf des RVR für das neue Konzept soll am 17. November im RVR-Wirtschaftsausschuss, am 30. November im RVR-Verbandsausschuss sowie am 11. Dezember in der RVR-Verbandsversammlung politisch beraten werden. Die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen sowie formale Anforderungen, die sich aus dem Verschmelzungsprozess ergäben, machten eine „zügige Behandlung“ notwendig, damit alle Entscheidungen und weitere Schritte bis zum Jahreswechsel 2015/16 ergriffen werden könnten.