Herne. . Flugobjekte dürfen während des Rummels nicht über dem Gelände kreisen. Markus Reddig hat sie deshalb beim Aufbau in die Höhe geschickt.

Beeindruckende Luftaufnahmen in guter Qualität gibt es auch in diesem Jahr vom Aufbau der Cranger Kirmes. Aber wie sind die Fotos und Videos gemacht worden? Von einem Fotografen im Helikopter? Oder „nur“ einer Seilkamera, wie bei einer Fußballübertragung?

Weder noch: Die Fotos kommen von einem „UAV“, einem „Unmaned Aerial Vehicle“, auf Deutsch unbemannten Luft-Vehikel oder einfacher – einer Drohne. „Eine Drohne“, sagt dann auch Bernhard Freiherr von Bothmer, Vorsitzender des Vereins UAV Dach, „ist erst einmal nichts anderes als ein unbemanntes Flugobjekt.“ Dabei müsse nicht jede Drohne eine Kamera haben, aber viele, die kommerziell genutzt würden, hätten eine.

Aber heißt das, dass jeder solche Luftaufnahmen machen darf? „Nein, denn um eine Drohne nutzen zu können, braucht man eine Erlaubnis“, weiß Markus Reddig. Er ist derjenige, der als Einziger im Auftrag von Stadtmarketing Herne über dem Kirmesgelände fliegen darf. „Ich habe eine Allgemeine Aufstiegsgenehmigung vom Land NRW, die ist zwei Jahre lang gültig“, erklärt er. Diese sorge dafür, dass er überhaupt mit seiner Drohne aufsteigen dürfe. Um einzuschränken: „Was aber noch lange nicht heißt, dass ich überall fliegen und Aufnahmen machen darf“.

Die zweite Erlaubnis, die man als Drohnen-Fotograf benötige, ist die des Eigentümers. „Bei der Cranger Kirmes ist das die Stadt. Somit müsste sich jeder, der über den Kirmesplatz fliegen und Aufnahmen machen möchte, an den Fachbereich Öffentliche Ordnung wenden“, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken.

Grundsätzliche Verbote

Aber selbst mit den beiden Genehmigungen darf noch längst nicht alles fotografiert werden. „Es gibt grundsätzliche Verbote, an denen auch die Genehmigungen nichts ändern“, weiß der Wanne-Eickeler Reddig. „Menschenmengen, Katastrophenbereiche, Gefängnisse, Unglücksstellen und vieles weitere darf nicht überflogen werden.“

Somit stehe auch fest, dass seine Drohne während der Kirmes nicht über dem Platz schweben dürfe: „Das ist schade, aber ich werde mich und meinen Hexacopter auf der anderen Seite des Kanals positionieren, denn mit genügend Abstand darf ich Bilder machen.“

Trotz der engen Bestimmungen seien im vergangenen Jahr Bilder und Videos von der Kirmes aufgetaucht, die mit einer Drohne nicht hätten gedreht werden dürfen. „Ich glaube, dass bei diesem Thema vielleicht einfach noch nicht jeder Bescheid weiß“, sagt Kirmessprecher Timo Krupp vorsichtig.

Was aber jeder weiß: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. In diesem Fall könnte ein illegaler Flug seinem Piloten eine saftige Geldstrafe einbringen. „Wenn man andere gefährdet, kann sogar eine Freiheitsstrafe wegen Drohnenflugs verhängt werden“, weiß von Bothmer vom Verein UAV Dach.

In Herne seien Drohnen bislang kein großes Problem, sagt Stadtsprecher Hüsken. Aber: Wer sich eine anschaffen wolle, rät er, sollte sich vorher über die rechtliche Lage informieren.