Herne. . Die Stadt geht davon aus, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs keine Auswirkungen auf die Cranger Kirmes hat.

Trotz der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs will die Stadt am bereits 2014 verhängten Kuttenverbot für die Cranger Kirmes festhalten. Das erklärt Karl-Wilhelm Schulte-Halm, Vize des städtischen Fachbereichs Öffentliche Ordnung, auf Anfrage der WAZ.

Wie berichtet, haben die Karlsruher Richter entschieden, dass das Tragen der Lederwesten der Motorradgangs nicht strafbar ist, selbst wenn einzelne Rockergruppen verboten sind. Der Bundesgerichtshof bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Bochum.

Die Stadt wolle sich die Entscheidung der Bundesrichter noch einmal genau anschauen, so Schulte-Halm. Man gehe jedoch schon jetzt davon aus, dass der Richterspruch keine Auswirkungen auf die Cranger Kirmes habe und das Kuttenverbot rechtens sei. „Es dient der Gefahrenabwehr und beschränkt sich allein auf das Kirmesgelände“, sagt der Vize der Ordnungsbehörde.

Wie schon im vergangenen Jahr informiert die Stadt in einer öffentlichen Bekanntmachung (heute in der WAZ) über die „Allgemeinverfügung“ für die Cranger Kirmes. Insgesamt 30 Rockergruppierungen führt die Verwaltung namentlich auf, für die das Tragen von Bekleidungsstücken mit Abzeichen und Emblemen verboten wird – von den Bandidos über Chicanos, Saturdah und Hells Angels bis hin zu den Freeway Riders. Darüber hinaus will die Stadt auch die Wiedergabe von in Rockerkreisen üblichen Schriftzügen und Parolen wie „Expect No Mercy“, „1 %“ oder „Fear None“ vom Kirmesgelände verbannen.

Aus Sicht der Stadt hat sich das Kuttenverbot für die Cranger Kirmes im vergangenen Jahr bewährt. Es seien von Seiten der Motorradgangs auch keine Rechtsmittel gegen diese Verfügung eingelegt worden.