Bochum/Herne. . Nach einem Schuss auf einen Polizisten in Herne hält der Arzt des Angeklagten einen Reflex des Mannes für möglich.

Der Schuss auf einen Polizisten in Röhlinghausen (die WAZ berichtete) ist möglicherweise doch nicht gezielt abgegeben worden. Das wurde am Donnerstag vor dem Bochumer Schwurgericht bekannt.

Die Richter hatten auf Antrag der Verteidiger Dieter Kaufmann und Egbert Schenkel einen Arzt vorgeladen, der den Angeklagten über Jahre behandelt hat. Dessen Aussage könnte die Mordversuch-Anklage nun ins Wanken bringen.

Fakt ist: Der Angeklagte wurde rund ein Jahr vor der Bluttat an der rechten Schulter operiert. Ein Muskelstrang war abgerissen und wieder angenäht worden – später erneut gerissen. Der Herner Arzt hält es für möglich, dass die Polizisten seinem Patienten bei der Festnahme große Schmerzen zugefügt haben. „Es kann sogar sein, dass es dabei zu dem erneuten Muskelabriss gekommen ist“, sagte der Mediziner den Richtern.

Wie berichtet hatten die Beamten versucht, den rechten Arm des auf der Straße liegenden Angeklagten mit einem Schlagstock unter dessen Brust hervorzuhebeln. Kurz darauf war der Schuss gefallen.

Ein Reflex? Oder doch ein hinterhältiger Mordversuch? Der Arzt sagte dazu im Zeugenstand: „Wenn plötzlich ein Schmerz in die Schulter schießt, dann ist es nicht mehr möglich, eine gezielte Bewegung zu machen.“ Bei der Tat hatte ein Polizist einen Oberschenkel-Durchschuss erlitten. Der Angeklagte hat sich bereit erklärt, 8000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Die ersten 5000 Euro wurden am Donnerstag gleich im Gerichtssaal übergeben – in bar.

Plädoyers und Urteil voraussichtlich nächste Woche.