Herne. . In Gladbeck müssen Stadtmitarbeiter beim Rauchen neuerdings ausstempeln. In Herne gilt dies schon seit 2012. Wir fragten bei der Stadt und anderen Unternehmen nach.

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat verfügt, dass alle Mitarbeiter ab sofort ausstempeln müssen, wenn sie rauchen wollen. Für die Herner Verwaltung ist das Schnee bzw. Rauch von gestern: Eine solche Regelung gibt es für Stadtmitarbeiter bereits seit mehr als vier Jahren.

„Das ist in der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit geregelt“, berichtet Stadtsprecher Christoph Hüsken. Diese beinhaltet die Pflicht zum Ausstempeln - auch wenn nicht ausdrücklich von einer „Raucherpause“ die Rede ist, sondern von „privater Abwesenheit“. „Dabei kann es zum Beispiel auch um einen Gang zur Post oder eine andere Erledigung gehen“, so Hüsken.

Hohe Wellen habe die Einführung der Zeitkontrolle nicht geschlagen, weiß der städtische Personalrats-Chef Werner Fiedler. „Es gab die eine oder andere Beschwerde eines Mitarbeiters, aber breite Proteste hat es damals nicht gegeben.“ Und wie steht der Personalrat zu dieser Maßnahme? „Wir haben es akzeptiert und können damit leben. Die Initiative ist aber nicht von uns ausgegangen“, so Fiedler. Dass Städte wie Gelsenkirchen auf eine solche Regelung verzichten, finde er nicht kritikwürdig, sagt er.

Auch die Herner Mitarbeiter der Agentur für Arbeit und des Jobcenters müssen ausstempeln, wenn sie in der Arbeitszeit zur Zigarette greifen wollen. „Das läuft problemlos“, so Anja Greiter, Sprecherin der Agentur für Arbeit. Beide Behörden hätten eine zusätzliche Regelung getroffen: „Wir haben einen Raucheraum. Diesen können Raucher benutzen, wenn sie nicht nach draußen wollen“, sagt Greiter.

Räume für Raucher gibt es auch an den Herner Kliniken der St. Elisabeth Gruppe – sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher, sagt Sprecherin Daniela Lobin. Allerdings nicht im Marien Hospital oder im St. Anna Hospital, sondern in „Raucherpavillons“ auf dem Gelände der Krankenhäuser. „Eine Pflicht zum Ausstempeln gibt es bei uns nicht“, so Lobin.

Abmelden muss sich die rauchende Zunft während der Arbeitszeit beim Klimaanlagenhersteller Vulkan. Sprecherin Antje Kurz-Möller sagt: „Wir haben feste Zeiten, an denen geraucht werden darf.“ Wie die im Detail aussehen, möchte sie nicht verraten.

Komplett zugeknöpft auf die Anfrage, ob während der Arbeitszeit ohne Ausstempeln gequalmt werden darf, zeigt sich ausgerechnet das Unternehmen Benkert. „Der Chef möchte sich nicht dazu äußern“, lässt dessen Sekretärin wissen. Schade, wäre es doch gerade interessant gewesen zu wissen, was eine Firma, die Zigarettenmundstückpapiere herstellt, von der Regelung hält . . .