Wenige Gas- und Stromkunden kennen die gesetzlich geregelte Ersatzversorgung. Diese greift, wenn's beim Anbieterwechsel Probleme gibt.
Im Laufe dieses Jahres, davon gehen Experten aus, soll der Wettbewerb auf dem Gasmarkt so richtig in Schwung kommen. Es sei damit zu rechnen, sagt Energieberaterin Silke Gerstler von der Herner Verbraucherberatung, dass weitere Anbieter ihre „Visitenkarte” auf dem Markt abgeben werden, auch in Herne und Wanne-Eickel.
Auf hiesigem Gebiet waren laut Internet-Verbraucherportal Verivox am Montag (17.) bereits neun unterschiedliche Gas-Anbieter gelistet, unter anderem „E wie einfach”, Stadtwerke, Nuon, Goldgas, Eprimo, RWE oder Lichtblick.
Das größte Argument gegen einen Anbieter-Wechsel ist laut Verbraucherberatung noch immer die Angst, bei möglichen Wechsel-Schwierigkeiten ohne Strom oder Gas dazustehen. „60 bis 70 Prozent der Menschen, die ich berate, fragen nach den Gefahren”, sagt Gerstler zur WAZ. Dass es für solche Fälle eine gesetzlich geregelte Ersatzversorgung gebe, die bisher auch reibungslos funktioniert hätte, wüssten nur wenige Verbraucher.
Wie das mit der Ersatzversorgung geht, davon kann der Herner Goldgas-Kunde Elmar H. wie berichtet ein Lied singen. Der sogenannte „marktumspannende Netzbetreiber” Thyssengas hatte den örtlichen Gas-Transporteur „Netz Mittleres Ruhrgebiet” darüber informiert, dass der Vertrag mit Goldgas aus umstrittenen Gründen geplatzt war. Das „Netz Mittleres Ruhrgebiet” informierte umgehend den zuständigen Grundversorger, die Herner Stadtwerke. Und der wiederum setzte ein Schreiben an Elmar H. auf und sprang dem gesetzlichen Auftrag gemäß in die Bresche. H. hatte in der Folge zwar einiges an Schrift- und Organisationskram am Bein, ihm und seinen Mietern aber war wenigstens nicht der Gas-Hahn abgedreht worden.
Weil die Stadtwerke die Ersatzversorgung für maximal drei Monate zu einem höheren Preis liefern als Goldgas, bleibt noch die Frage zu klären, wer für den entstandenen Schaden für den Verbraucher eigentlich eintreten muss. Zwar hat Goldgas den betroffenen Kunden sofort mitgeteilt, die Mehrkosten zu übernehmen, ob es darauf aber auch einen Rechtsanspruch gibt, ist laut Verbraucherberatung noch nicht ganz geklärt. Derzeit seien Rechtsanwälte mit dem Thema betraut, so Gerstler.