Herne. . Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP sorgt im Herner Rat für einen Schulterschluss: Eine ganz große Koaliton aus den Ratsfraktionen und der FDP-Ratsgruppe legt eine gemeinsame Resolution vor, in denen vor negativen Folgen für Kommunen gewarnt wird.

Seit der Kommunalwahl haben sich im Rat der Stadt zwei Lager gebildet, doch das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP sorgt nun in Herne für eine ganz große Koalition: Zur nächsten Ratssitzung am 2. Dezember legen die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen, Linkspartei und Piraten-AL sowie die FDP-Gruppe eine gemeinsame Resolution vor. Darin fordern sie Land, Bund und die verschiedenen Gremien der Europäischen Union dazu auf, die Rechte und den Schutz der Kommunen in dem geplanten transatlantischen Abkommen zu wahren.

Die Verantwortlichen müssten sich in transparenten und öffentliche Verhandlungen für den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge sowie die kommunale Kultur-, Sozial- und Bildungspolitik einsetzen, heißt es in der Resolution. Jeder Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung müsse verhindert werden.

Der Rat stellt sich damit hinter einen Beschluss des Deutschen Städtetages. „Da bei diesem Thema nur die breite Solidarität innerhalb der kommunalen Familie zu einem Umdenken bei den verhandelnden Parteien führen kann, sollte sich auch der Rat der Stadt Herne deutlich zur Wahrung seiner kommunalen Rechte bekennen“, heißt es.

Bereits Mitte Oktober hatten der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Herner Sozialforum, die Jusos und weitere Unterstützer eine Protestaktion gegen TTIP auf dem Robert-Brauner-Platz durchgeführt.

Die Resolution im Wortlaut 

Die Ratsresolution zum „Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TiSA“ im Wortlaut:

„Der Rat der Stadt Herne setzt sich uneingeschränkt für die kommunale Selbstverwaltung, für den Schutz und Fortbestand der kommunalen Daseinsvorsorge und der kommunalen Kultur-, Sozial- und Bildungspolitik ein.

Der Rat der Stadt Herne unterstützt die Initiative des Deutschen Städtetages und fordert daher die Landesregierung, die Bundesregierung, das EU-Parlament und die EUKommission sowie den EU-Ministerrat auf:

1. für transparente und öffentliche Verhandlungen zu sorgen.

2. den Mitgliedsstaaten Mitspracherechte einzuräumen und die Mitentscheidung der nationalen Parlamente über den letztendlich vorgeschlagenen Vertragsentwurf zu garantieren.

3. jeden Eingriff in die grundgesetzlich geschützte kommunale Selbstverwaltung zu verhindern.

4. die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge in den Bereichen Kultur und Bildung vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – ausdrücklich herauszunehmen.

5. die europäischen Sozial- und Umweltstandards zu wahren. In keinem Fall dürfen das Recht der Mitbestimmung, der Betriebsverfassung und der Tarifautonomie oder andere Schutzrechte für Arbeitnehmer, die Umwelt und Verbraucher als „nichttarifäre Handelshemmnisse“ interpretiert werden. Entsprechende nationale Gesetze oder Vorschriften eines EU-Mitgliedsstaates – insbesondere hinsichtlich der Regulierung des Arbeitsmarktes oder sozialer Sicherungssysteme, der Tarifautonomie, des Streikrechts, Mindestlöhnen und Tarifverträgen – müssen in diesem Sinne von einem Abkommen unberührt bleiben.

6. den beabsichtigten Investorenschutz abzulehnen, da die geltenden Regelungen ausreichen.

7. keine Umgehung der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuzulassen.“

Der Rat der Stadt Herne stellt sich ausdrücklich hinter den Beschluss des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages vom 12.02.2014 „Auswirkungen weltweiter Handelsabkommen auf die kommunale Daseinsvorsorge“ und schließt sich den darin gestellten Erwartungen und Forderungen (u.a. Anpassung des Verhandlungsmandats und Transparenz im Verhandlungsprozess) an.

Außerdem bittet der Rat der Stadt

1. die Herner Bundestagsabgeordneten und die Herner Mitglieder des Europäischen Parlaments, sich auf allen politischen Ebenen für die Umsetzung der oben genannten Forderungen einzusetzen 2. sowie den Oberbürgermeister, sich im Deutschen Städtetag und anderen kommunalen Spitzengremien ebenfalls entsprechend der obigen genanntenForderungen zu positionieren und sowohl bei der Bundesregierung als auch bei der EU-Kommission in diesem Sinne zu intervenieren.

Die Begründung der Resolution 

Die Begründung der Ratsresolution im Wortlaut:

„Die Europäische Union und die USA haben im Jahr 2013 beschlossen, Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) aufzunehmen mit dem Ziel, die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen durch dieses Abkommen zu vertiefen.

Die EU ist der bedeutendste Handelspartner der USA. Zusammen machen die EU und die USA fast 50 Prozent der Weltproduktion sowie ein Drittel des Waren- und Dienstleistungshandels aus. Die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA soll erhebliche Wachstums- und Beschäftigungseffekte erzielen und neuen Schwung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt bringen. Laut einer von der EU-Kommission in Auftrag gegebenen Folgenabschätzung könnte diese umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zu einem gesamtwirtschaftlichen Gewinn von 119,2 Milliarden Euro jährlich für die EU (94,9 Milliarden Euro jährlich für die USA) sowie einer Erhöhung der Ausfuhren aus der EU in die USA um bis zu 28 Prozent führen.

Das Abkommen wird für die Mitgliedstaaten der EU von der Europäischen Kommission verhandelt. Grundlage dieser Verhandlungen ist ein vom EU-Rat erteiltes Mandat. Nach Abschluss der Verhandlungen müssen das Europäische Parlament und dessen Rat dem Vertragstext des Abkommens im Ganzen zustimmen oder ihn ablehnen. Nach Abschluss des Freihandelsabkommens wird dieses für die Mitgliedstaaten bindend. Damit wird es Anwendungsvorrang vor dem europäischen Sekundärrecht, wie beispielsweise Verordnungen und Richtlinien, sowie nationalem Recht haben. Dieses rechtliche Gewicht des Abkommens verstärkt seine mögliche Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge.

Durch die aktuelle Veröffentlichung des TTIP-Mandats durch den EU-Ministerrat wurde jetzt ein erster Schritt zu mehr Transparenz vollzogen. Dennoch muss auch zukünftig gewährleistet sein, dass in den weiteren Verhandlungen ein hohes Maß an Transparenz Einzug hält.

In den bislang weitestgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlungen über die Freihandelsabkommen TTIP, CETA (Handelsabkommen EU-Kanada) und TiSA (Trade in Services Agreement) werden zudem massiv Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge vorbereitet. Die Städte und Gemeinden als Betroffene sind nicht in die Gespräche eingebunden und können nicht dem Subsidiaritätsprinzip entsprechend ihre Interessen wahren.

Auch wenn sich das Handelsabkommen nicht direkt mit den Organisationsformen und - aufgaben der öffentlichen Verwaltung befasst, können sich die Inhalte des Abkommens indirekt auf die kommunale Organisationsfreiheit auswirken. Beschränkend für die Organisationsfreiheit könnte sich beispielsweise eine Marktzugangsverpflichtung auswirken. Diese untersagt lokale Monopole und ausschließliche Dienstleistungserbringer. Somit würde einer Kommune zwar nicht vorgeschrieben, wie sie die öffentliche Daseinsvorsorge zu erbringen hat. Die Marktzugangsverpflichtung könnte jedoch dazu führen, dass neben den kommunalen auch private Unternehmen die Daseinsvorsorgeaufgaben wahrnehmen können müssen und Rechtsformeinschränkungen für die Erbringung nicht zulässig sind.

Daher ist es wichtig, sicherzustellen, dass die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge prinzipiell nicht von einer transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft erfasst sind. Dies gilt ebenso für das seit Juni 2013 von der EU-Kommission verhandelte „Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen“, welches nationale Dienstleistungsmärkte öffnen soll. Die Gefährdung der Daseinsvorsorge besteht bei neuen Handelsabkommen im Allgemeinen darin, dass sie über das geltende Recht der Welthandelsorganisation, also dem „Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen“ (General Agreement on Trade in Services, GATS) hinausgehen. In den GATS-Klauseln verpflichten sich die teilnehmenden Staaten lediglich zur Liberalisierung expliziter Sektoren. Für Abkommen, wie TiSA und TTIP, ist allerdings zu befürchten, dass alle Dienstleistungssektoren von den Liberalisierungsverpflichtungen des Abkommens erfasst sind, wenn diese nicht ausdrücklich ausgenommen werden.

Gegen diese Vorhaben haben sich bereits die Räte verschiedener Kommunen, die Städtetage mehrerer Bundesländer sowie der Deutsche Städtetag ausgesprochen. Da bei diesem Thema nur die breite Solidarität innerhalb der kommunalen Familie zu einem Umdenken bei den verhandelnden Parteien führen kann, sollte sich auch der Rat der Stadt Herne deutlich zur Wahrung seiner kommunalen Rechte bekennen.“