Meine Abiturfeier war der schönste und eindrücklichste Tag, den ich im Laufe von – damals noch – neun Jahren an meinem Gymnasium verbracht habe. Eine Gelegenheit, das Abitur mit Mitschülern, Lehrern, Freunden und Familie zu feiern, und nicht zuletzt: sich feiern zu lassen für das Erreichte. Für über- und bestandene stundenlange Klausuren, vor denen schwitzende und zitternde Hände standen; für mündliche Prüfungen, in denen die Stimme bebte. Ein Abend, der den Abschied zelebrierte, aber ebenso den Neubeginn.

Ein Abend, von dem am Immanuel-Kant-Gymnasium drei Schüler ausgeschlossen werden sollen. Ihre Schullaufbahn soll nicht mit dem krönenden Abschluss Abiball enden, sondern im Streit mit der Schulleitung. Warum? Weil sie während der feuchtfröhlichen Mottowoche vor den Osterferien Alkohol getrunken haben – wie die meisten Mitschüler auch.

Alkohol und Schule, das geht nicht zusammen. Das wissen auch die Schüler: Sie geben zu, dass sie einen Fehler gemacht haben. Sie plädieren nicht auf unschuldig. Doch mildernde Umstände lässt die Richterin im Schulleiterzimmer nicht gelten. Sie verhängt unter Verweis auf vorherige Delikte die Höchststrafe; eine Bewährung soll es für „Die 3“ nicht geben. Kollateralschäden nimmt sie damit billigend inkauf: Für die restlichen 81 Schüler wird es zwar einen Abiball geben. Unbeschwert genießen können sie ihn nicht.

Eine Schulleiterin muss durchgreifen, muss manchmal Entscheidungen treffen, die ihr selbst nicht gefallen. Sie muss ihre Autorität wahren, sie muss Respektsperson sein. Wer Britta Berschick in ihrer Schule erlebt hat, weiß, dass sie das ist. Mit dieser Strafe aber setzt sie nicht auf Autorität und Respekt, sondern auf Angst und Ablehnung. Angst von folgenden Schülergenerationen, Ablehnung von der jetzigen. Doch Angst hat eine gute Schulleiterin nicht nötig.

Es ist nicht nur den Schülern zu wünschen, dass sie ohne Ausnahme ihr Abitur feiern dürfen. Es ist auch der Schulleitung zu wünschen. Damit aus Angst und Ablehnung doch noch ein Abschied in Würde werden kann.