Homberg/Heiligenhaus. Naturschützer fordern einen sofortigen Baustopp wegen fehlender Ausführungsplanungen zum Wasserschutz und verklagen Straßen NRW. Geologische Risiken werden missachtet.

„Die Planfeststellung ist abgefrühstückt. Wenn der Lückenschluss nun gebaut wird, dann aber bitte anständig. Um mehr geht es uns nicht.“ Das betont Jürgen Lindemann von der Bürgerinitiative Ratingen-Heiligenhaus-Velbert gegen die A 44. Hintergrund: Es ist erneut ein Verfahren anhängig, in dem es um den Weiterbau geht. Wegen fehlender Ausführungsplanung zum Wasserschutz hat der BUND gegen Straßen NRW eine Klage angestrengt. Gefordert wird die sofortige Stilllegung des Baus.

Zunächst habe man das Bundesverwaltungsgericht angerufen, dies habe jedoch die Klage an das Verwaltungsgericht Düsseldorf weitergereicht. „Das BVG beschäftigt sich mit der Planfeststellung, Düsseldorf mit der Ausführungsplanung“, erläutert Lindemann.

„Die Autobahn führt durch Kalkgebiet. Dies zieht bei vielen Bauwerken nach sich, dass Entwässerungsanlagen sorgfältig geplant werden müssen, um ein Eindringen von Schmutzwasser ins Grundwasser zu vermeiden“, sagt Götz-Reinhardt Lederer vom BUND. Und genau daran lasse es der Landesbetrieb wider besseren Wissens fehlen. „Kalkschichten werden durch Wasser löchrig wie ein Sieb.“ Um Straßenabrieb, Ölrückstände und anderes Schmutzwasser vom Eindringen ins Erdreich abzuhalten, reiche aber eine herkömmliche Abdichtung mit Sand und Folien nicht aus.

Bestes Beispiel sei die Regenrückhaltung in Homberg, hakt Lindemann ein. „Die Folie hat Risse bekommen, die ganze Konstruktion ist nach unten eingesackt. Das Schmutzwasser gelangt wie durch einen Trichter in die tieferen Erdschichten – und damit ins Grundwasser.“ Während an dieser Stelle nachgebessert werde, würden andere Regenrückhaltungen laut Ausschreibung des Landesbetriebs jedoch auf die gleiche Art und Weise ausgeführt. „Ein Betonbett ist die sinnvolle Alternative, aber das ist eben auch teurer“, sagt Lindemann.

Auch sei per Gutachten festgestellt worden, dass für die Talbrücke Laubecker Bach „innerhalb des Kalksteins mit verfüllten und offenen Karstspalten und Hohlräumen zu rechnen“ sei. Straßen NRW gehe von „Massenkalkzügen und Verkarstungserscheinungen“ nur im westlichen Abschnitt aus. Lindemann: „Abgesehen davon, dass Umweltverträglichkeitsgutachen nicht eingeholt wurden, hält man sich auch sonst nicht an die gerichtlich anerkannte Planfeststellung. Da werden Baustraßen angelegt, die nicht im Plan stehen.“ Klar sei: Velbert-Heiligenhaus werde circa drei Jahre früher fertig als das Teilstück zwischen Heiligenhaus und Autobahnkreuz A 3. „Soll der Verkehr dann durch die Hofermühle abgeleitet werden?“, fragt Lindemann.

Ausgleichsflächen weiter in der Diskussion

Es gibt noch weitere Probleme. Eines ist das Deckblattverfahren 6.1, das für den westlichen Abschnitt der A 44 offen ist. Anlass für eine Klage des Nabu vor dem Bundesverwaltungsgericht war die Umplanung der Ausgleichsfläche für einen Homberger Landwirt. Dieser hatte 2009 am BVG Leipzig als einziger Kläger gegen die A 44 Recht bekommen. Ihm wurde eine Ausgleichsfläche zur Existenzsicherung zuerkannt. Nur diese wurde von der Fläche abgezwackt, die für die Umsiedlung der im Planbereich ansässigen Steinkäuze vorgesehen ist. „Es wurde die Umsiedlung an anderer Stelle vorgesehen“, erklärt Alfred Bruckhaus (Nabu). Aber dort verschlechtere sich die Lebenssituation der streng geschützten Vögel entscheidend.

Eine andere Sache ist die Planung für die Rückhaltung der Autobahnabwässer im Kreuz Ratingen-Ost. Ende 2011 hat das BVG diese aufgehoben. Für eine Neuplanung haben erste Gespräche begonnen. Ohne eine Lösung werden Düsseldorf und Ratingen ihre Klagen beim BVG zur Sicherung ihrer Wasserschutzzonen reaktivieren.