Heiligenhaus. . Um die 26 500 Schusswaffen und 7500 Waffenbesitzer sind bei der Polizei im Kreis Mettmann registriert. Waffenregister sind untereinander vernetzt.

Während in den USA eine Verschärfung des Waffenrechts derzeit heftig diskutiert wird, ist der Waffenbesitz hierzulande schon seit langem streng geregelt. Um die 26 500 Schusswaffen und 7500 Waffenbesitzer sind bei der Polizei im Kreis Mettmann registriert. „Circa“, betont Reinhard Spiecker, Leiter der Waffenrechtsstelle bei der Kreispolizei. „Denn das kann sich stündlich ändern.“

Seit Anfang 2013 ist das Waffenregister des Kreises mit dem nationalen Waffenregister vernetzt, das eine bundesweite Gesamtübersicht über legale Waffen und Personen mit Waffenschein oder Waffenbesitzkarte bietet. Geklärt werden könne so die Frage „Wer hat wo und wie welche Waffe“, sagt Spiecker.

Erfassung der Daten

Erfasst werden in dem Register persönliche Daten des Besitzers sowie die Waffendaten: Kaliber, Hersteller und Herstellungsnummer sowie die Art der Waffe. Spiecker: „Das heißt, es wird erfasst, ob es sich um eine Langwaffe, eine Faustfeuerwaffe, einen Revolver oder eine Pistole handelt.“ Auch die Besitzer eines so genannten „Kleinen Waffenscheins“, den es erst seit 2003 gibt, sind in dem Register erfasst. „Sie sind dazu berechtigt, freiverkäufliche Waffen wie Gas- oder Schreckschusspistolen in der Öffentlichkeit zu führen“, erläutert Reinhard Spiecker und betont: „Dazu zählt aber nicht das Fußballstadion.“ Und: „Ohne einen kleinen Waffenschein ist das Führen einer solchen Waffe eine Straftat.“

Einen Waffenschein, der zum Führen einer Waffe außerhalb der eigenen Wohnung oder, wie es im Amtsdeutsch heißt, „außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums“ berechtigt, kann im Prinzip jeder beantragen, der volljährig ist. „Es gibt ihn aber nur für Leute, die persönlich erheblich gefährdet sind, was polizeilich überprüft werden muss“, sagt Spiecker. „Das sind äußerst seltene Fälle, denn diese besondere Gefährdung kann kaum jemand nachweisen.“ Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen, die beispielsweise Geldtransporte bewachen, würden auch über Waffenscheine verfügen. „Denn sie sind auch besonders gefährdet.“

Einen großen Anteil an der Gruppe der Waffenbesitzer haben Jäger und Sportschützen: Spiecker schätzt ihn auf um die 30 Prozent. Schützen zählen nicht zu den Waffenscheinbesitzern, Jäger benötigen einen regulären Jagdschein. Die sichere Aufbewahrung der Waffen wird von der Polizei überprüft. „Wir arbeiten die Waffenbesitzer ab und kontrollieren bei Zweifeln auch vor Ort – da scheuen wir uns nicht“, sagt Spiecker.