Ehrenamtlich engagierte Menschen in Vereinen werden aufatmen – ihre Arbeit wird zukünftig deutlich unbürokratischer, steuerlich besser anerkannt und von Haftungsrisiken befreit. Das ist der wesentliche Inhalt des „Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes“, das in der vergangenen Sitzungswoche im Bundestag verabschiedet wurde und rückwirkend gültig zum 1. Januar 2013 ist. In diesen Tagen erhalten unter anderem die örtlichen Vereine Post von Peter Beyer, MdB für Heiligenhaus, die sie über die Änderungen informiert.
In seinem Brief stellt der Abgeordnete aus Heiligenhaus die Kernpunkte der Neuregelung dar: So können Übungsleiter künftig statt 2100 Euro bis zu 2400 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Alle anderen ehrenamtlich Tätigen profitieren von der Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro. Diese lag bisher bei 500 Euro.
Zu den weiteren Verbesserungen gehören auch eine höhere Steuerfreigrenze für Gewinne aus sportlichen Veranstaltungen und Änderungen bei Haftungsregeln für Ehrenamtliche. Nunmehr haften Vorstandsmitglieder und auch einfache Vereinsmitglieder gegenüber dem Verein und den Mitgliedern für Schäden, die bei der Wahrnehmung von satzungsgemäßen Vereinsaufgaben entstehen, nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Voraussetzung ist, dass unentgeltlich gehandelt oder maximal eine Vergütung von 720 Euro jährlich gezahlt wurde.
Zudem haben Vereine jetzt ein Jahr länger Zeit, um ihre eingeworbenen Mittel zu verwenden. Bisher mussten Vereinsmittel bis zum Ende des nächsten Jahres eingesetzt werden, jetzt haben Vereine bis Ende übernächsten Jahres Zeit.