Heiligenhaus. . Bürger legen aber bereits jetzt bei der Anmeldung nur selten Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer persönlichen Angaben an Dritte ein.
Für große Aufregung und Empörung sorgt derzeit das vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz. Der Vorwurf an die Regierungsvertreter: Städtischen Meldeämtern werde damit erlaubt, ganz offiziell die Adressen ihrer Bürger an kommerzielle Anbieter zu verkaufen. Es sei denn, Erstere hätten der Weitergabe ausdrücklich widersprochen. Doch bereits heute können Unternehmen Daten beim Amt abfragen, wenn der Betroffene dem nicht widersprochen hat.
In der linken, unteren Ecke des Anmeldeformulars der Stadt ist der Hinweis vermerkt: „Bitte Beiblatt ausfüllen, wenn: - Widerspruch gegen Datenübermittlung eingelegt werden soll.“ Wer von vornherein ausschließen will, dass seine Daten weitergegeben werden, muss bei der Anmeldung entsprechend nach dem Widerspruchsformular fragen. „Es würde viel zu lange dauern, das jedem einzeln zu erklären“, erläutert Günter Merz vom Bürgerbüro das Prozedere. „Deshalb wird auf dem Anmeldungsformular auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.“
Dazu gibt es im Bürgerbüro der Stadt ein Merkblatt, in dem das Widerspruchsrecht genau beschrieben ist. Nur mit Einwilligung der Betroffenen, heißt es darin, „darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen erteilen“ sowie „Daten an Adressbuchverlage zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern übermitteln“.
Widerspruchsrecht als „Augenwischerei“
Ein Widerspruchsrecht hat man außerdem u.a. gegen die Weitergabe seiner Daten an Parteien und Wählergruppen, Religionsgesellschaften, das Bundesamt für Wehrverwaltung (zur Zusendung von Informationsmaterial) sowie die Erteilung von Melderegisterauskünften an Private über das Internet. Für die meisten Bürger bleibt das aber graue Theorie, denn, so Günter Merz, „nach dem Widerspruchsformular wird nicht besonders häufig gefragt“. Ohnehin findet Günter Merz, dass es sich beim Widerspruchsrecht „nur um Augenwischerei“ handelt: „Man kann heute schon über Internetportale an Daten von Bürgern gelangen.“
Für „normale“ Meldeauskünfte beim Amt müsse man ein berechtigtes Interesse haben, erklärt Merz. „Das ist unser tägliches Geschäft: Anfragen von Versicherungen, Inkassobüros oder Krankenkassen.“ Dabei habe das Einwohnermeldeamt keine Verpflichtung, Auskünfte zu erteilen. Theoretisch müssten die Mitarbeiter bei jeder Anfrage abwägen, ob das Interesse des Bürgers am Schutz seiner Daten überwiege – oder beispielsweise das Interesse desjenigen, dem besagter Bürger noch Geld schulde. Die Gebühr für eine solche Auskunft beträgt sieben Euro.
„Das heißt aber nicht, dass wir Daten verkaufen – und wir bieten auch niemandem an: Du bekommst jetzt tausend Daten von Heiligenhauser Bürgern“, betont Merz. Denn: „Das Melderegister ist kein öffentliches Register.“ Nach jetzigem Stand der Dinge, so Merz, sei die Stadt frei, eine Auskunft auch abzulehnen. Und in Zukunft? „Wenn das neue Gesetz tatsächlich so durch den Bundesrat kommt, dann stünden wir vor der Entscheidung, Daten weiterzugeben oder nicht. Aber bislang ist das alles nur Spekulation.“
Günter Merz kann sich allerdings nicht vorstellen, dass die Stadt die Daten ihrer Bürger dann gegen Geld an kommerzielle Anbieter verkaufen würde. Merz: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass das kommt. Es ist einerseits nicht so lukrativ, dass es hohe Einnahmen geben würde, und andererseits gebe es einen Sturm der Entrüstung. Aber entscheiden muss es letztlich der Bürgermeister.“