Heiligenhaus. . Versicherung, Architektin und Baufirma können wohl nicht haftbar gemacht werden.
Die 50 000 Euro, die die Sanierung der Innendecke der Karl-Heinz-Klein-Halle gekostet hat, muss die Stadt wohl abschreiben. Das berichtete Volker Hoven, Leiter des Immobilienservice, am Dienstagabend dem Verwaltungsausschuss: „Es sieht so aus, dass wir die Kosten nicht erstattet bekommen.“ Weder die Architektin noch die ausführende Firma oder die Versicherung werden dafür aufkommen.
Nach der Sanierung der Decke war eine Einsturzgefährdung festgestellt worden. Diese ist allerdings den Erkenntnissen zufolge nicht auf die Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade zurückzuführen, sondern sei mutmaßlich bereits beim Bau der Halle vor 25 Jahren entstanden. Für die aktuellen Kosten kann die Stadt daher niemanden zur Verantwortung ziehen.