Heiligenhaus..
Bunt, laut und faszinierend – zum Jahreswechsel verwandelt sich der Himmel wieder in ein einziges großes Feuerwerk. Seit gestern gehen überall in Deutschland die Silvesterknaller über die Ladentheken. Doch der Umgang mit den Feuerwerkskörpern ist nicht ungefährlich. Um Unfälle zum Jahreswechsel zu vermeiden, sollten alle, die Spaß an der Knallerei haben, Vorschriften und Tipps beachten. Dazu gehört auch, vor dem Zünden der Raketen in Ruhe die Gebrauchsanweisung zu lesen.
Abfeuern dürfen die Heiligenhauser Raketen und Co. genau 48 Stunden lang. „Zwischen 31. Dezember, 0 Uhr, und 1. Januar, 24 Uhr“, sagt Kerstin Plambeck vom Bürgerbüro der Stadt. Wird Feuerwerk außerhalb dieser Zeiten gezündet, droht eine Anzeige.
Nicht in Kinderhände
Wer nach Neujahr böllert, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Die wird in der Regel nur bei besonderen Anlässen wie Firmenjubiläen erteilt.
Kerstin Plambeck rät, möglichst zügig die Rest der nächtlichen Knallerei von der Straße zu entfernen. Kinder könnten sich sonst an nicht ausgelösten Feuerwerkskörpern verletzen. Raketen und Knaller gehören grundsätzlich nicht in Kinderhände. Im Handel gibt es jedoch spezielles Kinderfeuerwerk, das für Mädchen und Jungen ab 12 Jahren geeignet ist – unter Aufsicht Erwachsener.
Speziell ausgebildete Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf überprüfen nicht nur Lagerräume und Fluchtwege von Feuerwerksverkaufsstellen, sondern auch den Verkauf. Dabei soll in diesem Jahr die Mängelquote von 17 Prozent aus dem Vorjahr unterschritten werden. Hierzu wurden im Laufe des Jahres bereits viele Gespräche mit Unternehmern und Handelsketten geführt und auf die Gefahrenlage hingewiesen, teilt die Bezirksregierung Düsseldorf mit.
Leider gelangen jedoch immer wieder nicht zugelassenen Feuerwerksartikel in den hiesigen Handel, so dass die Käufer unbedingt auf eine entsprechende ordnungsgemäße Kennzeichnung der Waren achten sollten. Zu der Kennzeichnung gehört das so genannte BAM-Zeichen, neuere Artikel haben auch ein CE-Zeichen.