Stadt rät Hauseigentümern, mit der Dichtheitsprüfung erst mal abzuwarten. Im Landtag wird eine Änderung des Landeswasserrechts diskutiert.
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat Mitte Dezember im Umweltausschuss des Landes angekündigt, im Januar einen Vorschlag zur Änderung des Landeswasserrechts vorzulegen. Es geht um eine bürgerfreundliche Umsetzung des Paragrafen 61a.
Der schreibt Hausbesitzern vor, eine Dichtheitsprüfung ihrer Abwasserleitungen durchführen zu lassen. Michael Krahl, Bereichsleiter Sondervermögen Abwasser in der Stadtverwaltung, rät aufgrund der politischen Diskussion, „erst einmal abzuwarten.“ Wer gemäß der Heiligenhauser Satzungen als Hauseigentümer erst 2015 oder gar erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert sei, den Nachweis für einen Kanal-TÜV vorzulegen, sollte erst dann untersuchen, wenn die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen und in der kommunalen Satzung umgesetzt sind. „Anders sieht es mit einem Teil der Anlieger der Hauptstraße und der Jahnstraße aus“, schränkt Krahl ein, „hier gilt die Frist bis Ende 2011 unverändert.“ Das hätte auch der Städte- und Gemeindebund klargestellt.
150 Anlieger gibt es im „Baufeld“, also in der Jahnstraße und in jenem Teil der Hauptstraße, der in die Trägerschaft der Stadt übergehen wird und 2013 umgebaut werden soll. 2012 soll hier zunächst die Sanierung des städtischen Kanalnetzes im Inliner-Verfahren (geschlossene Bauweise) erfolgen, berichtet Götz Siepmann vom Sondervermögen Abwasser. Dazu benötige die Stadt zeitnah die Untersuchungsergebnisse der privaten Anlieger, um darauf reagieren zu können.
Knapp die Hälfte der betroffenen Hauseigentümer hätten bis zu den Weihnachtsfeiertagen ihre TV-Befahrung beigebracht, berichtet Siepmann. Einige sogar mit dem Nachweis der Mängelbeseitigung von Rissen und Brüchen. Dabei sei das noch gar nicht nötig, klärt Michael Krahl auf: „Die Frist gilt lediglich für die Untersuchung.“ Je nach Schadensklasse (A, B und C) fordere die Stadt die Beseitigung des Schadens dann innerhalb von sechs Monaten – bis zu zehn Jahren. Zur Panik bestehe also kein Grund, „auch wenn manche Firmen das den Eigentümern gern glauben machen möchten“, befürchtet Krahl angesichts voreiliger Reparaturausführungen.
Schutz des Grundwassers
Dennoch: „Es geht um den Schutz des Grundwassers und wie sehr es gefährdet ist“, erläutert der Bereichsleiter. „Nicht jeder Riss stellt eine unmittelbare Gefahr dar, aber irgendwann muss man da ran.“ Siepmann ergänzt: „Selbst wenn die Gesetzesregelungen ausgesetzt werden, heißt es nicht, dass man das Ganze ad Acta legt.“ Es gehe vielmehr darum, die Handhabung bürgerfreundlicher zu gestalten.
Über die Maßen verschulden brauche sich im Übrigen kein Hausbesitzer, sagt Krahl und gibt den Tipp, sich mal bei der NRW Bank zu erkundigen: „2012 werden wohl zinsgünstige Darlehen mit 3,03 % angeboten. Und der Zinssatz soll durch eine Landesförderung noch um 2 % auf dann 1,03 % gesenkt werden.“