Heiligenhaus. .
Seit Eröffnung des Panoramaradweges, der zum größten Teil auf einer ehemaligen Bahntrasse durch die Städte Heiligenhaus, Velbert, Wülfrath und Haan verläuft, wird dieser von einer Vielzahl von Radfahrern genutzt. Parallel dazu ist dieser Weg aber auch für Fußgänger, Wanderer und andere Freizeitsportler nutzbar. Mit Beginn der Sommerferien ist zudem mit einer noch deutlich erhöhten Nutzung zu rechnen.
Die Polizei weist darum vorsorglich auf mögliche Gefahren hin, die in den bisher gewohnten Verkehrssituationen am Streckenverlauf kaum von Bedeutung waren, unter den neuen Nutzungsbedingungen des Panoramaradweges jedoch Beachtung finden sollten. So finden sich in der Streckenführung Fahrbahnquerungen öffentlicher Straßen, vereinzelt aber auch Grundstücks- und Parkplatzzufahrten, welche besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme aller dort aufeinander treffenden Verkehrsteilnehmer bedürfen. Entsprechende Warnzeichen wurden bereits an vielen Stellen aufgestellt, weitere werden in den kommenden Wochen folgen.
Verkehrsunfällen vorbeugen
Um unnötigen Konflikten oder sogar Verkehrsunfällen, möglicherweise mit schweren gesundheitlichen Folgen, vorzubeugen, appelliert die Verkehrsunfallprävention der Kreispolizeibehörde Mettmann in diesem Zusammenhang insbesondere an alle Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, immer nur mit langsamer Geschwindigkeit an Querungen sowie Parkplatzzu- und -ausfahrten des Panoramaradweges heranzufahren und die Fahrt erst dann fortzusetzen, wenn dieses erkennbar gefahrlos möglich ist. Hierbei sind immer auch alle allgemein gültigen Verkehrsvorschriften zu beachten, selbst wenn keine zusätzlichen Warnhinweise aufgestellt sind.
Die eigene Sicherheit sollte man darüber hinaus durch die Benutzung eines verkehrssicheren Fahrrades sowie das Tragen eines geprüften Fahrradhelms unterstützen.