Was ist passiert? Das Nichtraucherschutzgesetz von 2008 hat zahlreiche Raucher-Ecken eingerichtet. Bislang gilt: Bei geschlossenen Gesellschaften, Brauchtumsveranstaltungen und kleinen „Raucherkneipen“ (Einräumig, bis 75 qm) darf trotzdem weiter geraucht werden. Gleiches gilt für „Vereine, deren ausschließlicher Zweck der gemeinschaftliche Konsum von Tabakwaren“ ist – ein Raucherclub eben.