Im innerstädtischen Bereich besteht meist Parkscheibenpflicht. Wird die Parkzeit überschritten, die Parkscheibe falsch eingestellt oder nicht benutzt, ist in der Regel ein Verwarngeld in Höhe von fünf Euro fällig. Ab 30 Minuten wird es teurer: Dann kostet die Ordnungswidrigkeit zehn Euro, ab einer Stunde 15 Euro, ab zwei Stunden 20 Euro und ab drei Stunden schließlich 30 Euro.