Heiligenhaus. .
Zwei Wochen Zeltlager auf der Wiese, ein Dutzend Workshops, Party in der Scheune und ein großes Abschlussfest – das internationale Jugendkulturcamp ist für Heiligenhaus eine große Sache. Mit 72 Teilnehmern und noch mehr Helfern ist jedoch nicht nur die Organisation eine Herausforderung. Die Sicherheitsbestimmungen sind es auch.
Spätestens seit der Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg stehen Genehmigungen öffentlicher Veranstaltungen verstärkt im Fokus. Das hat auch die Heiligenhauser Stadtspitze im Vorfeld des Jugendkulturcamps zu spüren bekommen. Mehrfach wurden die Örtlichkeiten besichtigt, eine Reihe von Auflagen waren zu erfüllen. Die Bedingungen und Bestimmungen der städtischen Bauaufsicht für die Durchführung des Camps füllen einen dicken Aktenordner; das Brandschutzkonzept ist mit dem Kreis abgestimmt.
„Der Sensemann steht immer neben dem Schreibtisch“
„Wir sind schon immer streng gewesen“, versichert Bürgermeister Dr. Jan Heinisch. Dass die Stadt in diesem Fall Genehmigungsbehörde und Veranstalter zugleich ist, mache es keinesfalls leichter. Im Gegenteil. Denn spätestens seit der Loveparade-Katastrophe sei wohl jedem Amtsträger klar: „Der Sensemann steht dabei immer neben dem Schreibtisch“, so Dr. Heinisch.
Am Beispiel des Jugendkulturcamps lässt sich ablesen, wie mögliche Gefahrensituationen von der Bauaufsicht im Vorfeld penibel durchgespielt und soweit möglich ausgeschlossen wurden. So mussten in der Feuerwehrscheune (einer der Hauptveranstaltungsorte) sämtliche Holzleitern so gesichert werden, dass niemand an ihnen hinaufklettern kann; ein hüfthohes Holzgeländer entlang des Hauptgangs soll zudem verhindern, dass die im Boden liegenden Balken zu Stolperfallen werden. Die Notbeleuchtung funktioniert unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung; die Scheunentore müssen stets weit geöffnet bleiben, weswegen sie mit Kettenschlössern fixiert wurden. Und: Bei öffentlichen Veranstaltungen des Jugendkulturcamps dürfen maximal 400 Leute eingelassen werden.
Vorbereitet auch auf den Evakuierungsfall
Bis ins Detail geregelt ist die Nutzung des Geländes am Umweltbildungszentrum, genaue Vorschriften gibt es für die Essensausgabe und öffentliche Veranstaltungen, aber auch für die Realschul-Turnhalle – als Ausweichort für den Evakuierungsfall.