Heiligenhaus. Bei einer Kontrolle des Heiligenhauser Ordnungsamtes wurde Ware gefunden, die so nicht in den Handel darf. Vernichtet wird sie vielleicht nicht.

Beschlagnahmt hat das Heiligenhauser Ordnungsamt einiges an verbotener Ware bei einer Kontrolle in einem Kiosk: Der Besitzer hatte Getränke im Nachbarland erworben, die er so nicht verkaufen durfte. Nun gibt es Diskussionen: Wieso muss die Ware vernichtet werden, fragen sich einige Heiligenhauser.

Dosen- und Flaschenpfand, das ist nichts Neues mehr in Deutschland – dass der Verkauf von Getränken aus dem Ausland, die nicht dem deutschen Pfandrecht entsprechen, nicht ganz korrekt ist, darauf wiesen die Ordnungsamtsmitarbeiter den Betreiber nicht nur hin, sondern konfiszierten auch die Ware. Ob Wasser oder Softdrinks, überall fehlte das nötige Pfandlabe.

Stadt Heiligenhaus und Kreis Mettmann arbeiten zusammen

Normalerweise, berichtet das Ordnungsamt auf WAZ-Nachfrage, werde die Ware von der Unteren Abfallbehörde des Kreises Mettmann weiter kontrolliert und vernichtet; doch es gibt auch Ausnahmen. So fragten einige Heiligenhauser nach: Warum kann man diese nicht karitativen Zwecken zu Verfügung stellen? Das werde, bestätigt der Kreis Mettmann auf Nachfrage, nun im weiteren Bußgeldverfahren erst geklärt. Möglich, so das Ordnungsamt, könnte es also doch sein, dass die Ware zum Beispiel an die Tafel dann gespendet wird.

Übrigens: Dosen, die man im Ausland erwirbt, kann man sehr wohl in Deutschland verkaufen: Doch dazu muss der Händler die Ware verzollen und beim Dualen System anmelden. Diese erhalten dann einen separaten Aufkleber, der auf der Ware angebracht wird.