Heiligenhaus/Essen-Kettwig. Ein Anwohner droht auf einem Plakat, jeden Autofahrer, der den Sengenholzer Weg nutzt, bei der Polizei anzuzeigen.

Diese Botschaft ist nicht zu übersehen: Wer den Sengenholzer Weg von Kettwig vor der Brücke aus in Richtung Heiligenhaus-Isenbügel befährt, dem wird in letzter Zeit ein Plakat aufgefallen sein. Autofahrer werden hier gewarnt: Wer hier verbotenerweise unterwegs ist, der wird angezeigt. Geschehen soll dies durch das Erfassen des Kennzeichens.

„Sie durchfahren eine Verkehrsverbotszone! Anlieger frei bis Sengenholzer Weg 40“, heißt es da. Und weiter: „Ihr Kennzeichen wird registriert und im Wiederholungsfall bei der Polizei zur Anzeige gebracht.“ Schon länger ist diese Anliegerstraße ein Ärgernis, die WAZ berichtete bereits über besorgte Anwohnerinnen und Anwohner, die über massive Verkehrszunahme gerade in der Zeit der langen Sperrung der Isenbügeler Straße klagten. Zu gefährlichen Situationen sei es hier schon häufiger gekommen, auch weil manche Autofahrer sehr rücksichtslos und viel zu schnell unterwegs seien. Kürzlich erst wurde eine Katze überfahren – ohne, dass der Verursacher sich um das Tier gekümmert hat, berichten einige Anwohner.

Heiligenhauser Polizei bringt Fälle nicht zur Anzeige

„Anlieger frei“ heißt es am Sengenholzer Weg zwischen Essen-Kettwig und Heiligenhaus.
„Anlieger frei“ heißt es am Sengenholzer Weg zwischen Essen-Kettwig und Heiligenhaus. © FUNKE Foto Services | Uwe Möller

Doch auch wenn man sich über die vielen Autofahrer ärgert – darf man überhaupt Kennzeichen fotografieren und inwieweit werden diese zur Anzeige gebracht? Aufklären kann Daniel Uebber, Pressesprecher der Kreispolizei Mettmann: „Wir sind schon länger im Gespräch mit dem Anwohner und es ist auch nicht so, dass die Polizei hier nichts tut“, stellt er klar und weiter: „Nicht die Polizei registriert hier die Kennzeichen, sondern der Anwohner macht es privat.“ Mit einer Mappe voller Fotos sei dieser dann zur Polizei gekommen, „aber aufgrund dieser werden wir hier nicht tätig werden können“, so Uebber.

Denn nur durch Überprüfen der Kennzeichen und der dazugehörigen Anschrift sei noch keine Anzeige möglich, denn es müsste zunächst jeder einzelne Fall überprüft werden – schließlich dürften nicht nur direkte Anwohner diese Straße befahren, sondern Menschen mit einem Anliegen – jeden einzelnen Fall zu überprüfen, ob die Person nicht tatsächlich ein Anliegen hatte, das sei kaum möglich; zudem handele es sicher hier nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, da müsse beim Aufwand auch die Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden.

Polizei und Stadt Heiligenhaus wollen Situation weiter im Auge behalten

Der Sengenholzer Weg ist nicht sehr breit – nur an einigen Stellen können Autofahrer sich gegenseitig passieren lassen.
Der Sengenholzer Weg ist nicht sehr breit – nur an einigen Stellen können Autofahrer sich gegenseitig passieren lassen. © FFS | Heinz-Werner Rieck

Wie die WAZ auch bereits berichtete, hatte auch die Polizei des Öfteren vor Ort Kontrollen durchgeführt, auch hat es eine Verkehrszählung seitens der Stadt Heiligenhaus gegeben, die jedoch keine größeren Probleme erkennen ließen. „Als Polizei werden wir gemeinsam mit der Stadt weiter der Problematik auf den Grund gehen, aber diese Aktion ist definitiv nicht offiziell“, stellt Uebber klar. Man habe auch den Anwohner gebeten, das Fotografieren zu unterlassen. Ob das Plakat dort hängenbleiben kann, das überprüfe die Stadt Heiligenhaus derzeit.

>>> Anlieger frei

  • Das Verkehrsschild „Anlieger frei” befindet sich üblicherweise unter Verkehrszeichen, die irgendeine Art Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aufstellen. Das Zusatzschild „Anlieger frei” bedeutet in diesem Fall, dass Anlieger von diesem Verbot ausgenommen sind.
  • Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer oder Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können diese zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen.
  • Wer die Anliegerstraße mit dem Auto unberechtigt befährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro rechnen, mit dem Fahrrad können 25 Euro verhängt werden. Wer das Fahrzeug parkt, ohne Anlieger zu sein, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 55 Euro.