Wie geht es weiter mit der Entwicklung des Heiligenhauser Einzelhandels? Ein Konzept wurde von der Stadt erstellt, der Entwurf ist nun einsehbar.

Wie soll sich der Einzelhandel in Heiligenhaus entwickeln? Zu dem Thema beschloss der Rat der Stadt im Jahre 2009 das „Einzelhandelskonzept für die Stadt Heiligenhaus“. Aufgrund von Veränderungen wurde dieses nun aktualisiert – ein Entwurf ist nun öffentlich einsehbar; Bürger können hier auch Stellungnahmen abgeben.

In dem Konzept, so teilt die Stadt mit, wurden die zentralen Versorgungsbereiche Innenstadt und Oberilp sowie die Heiligenhauser Sortimentslisten festgelegt. Das Einzelhandelskonzept, so Stadtplanerin Nina Bettzieche, sei seitdem bei der Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben sowie bei der Aufstellung von Bebauungsplänen entsprechend berücksichtigt worden. Die Einzelhandelsentwicklung der Stadt unterliege jedoch einem dynamischen Prozess. Durch die Insolvenz der Gießerei Hitzbleck und dem Abriss der Gebäude standen nordöstlich der Innenstadt umfangreiche Freiflächen zur Verfügung, die die Entwicklung des derzeit noch in Bau befindlichen Einzelhandelsgroßprojektes „Nahversorgungszentrum Forum Hitzbleck“ ermöglichten. Zudem wird die Einzelhandelsentwicklung in der Stadt auch von bundesweiten Trends beeinflusst.

Bürger können eine Stellungnahme abgeben

„Vor dem Hintergrund dieser Veränderungen wird eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2009 notwendig“, teilt Bettzieche mit. Der Entwurf der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz am 26. Januar gebilligt und soll nun der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Da aufgrund der aktuellen Situation das Betreten des Rathauses nur eingeschränkt möglich ist, können die Unterlagen in der Zeit vom 10. März bis einschließlich 13. April online unter https://www.o-sp.de/heiligenhaus/plan?pid=59308 öffentlich eingesehen und abgerufen werden. Zudem können die Unterlagen innerhalb der Auslegungsfrist auch im Fachbereich II.1 Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus Neubau, 2. Obergeschoss während der folgenden Dienststunden eingesehen werden: montags: 8.30 bis 12.30 Uhr, mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr und freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr.

Die Einsichtnahme im Rathaus ist pandemiebedingt jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter oder telefonisch unter 02056/13-288 und 02056/13-299 möglich. Während der gesetzlichen Feiertage ist eine Einsichtnahme nicht möglich. Besucher müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung (Medizinische Maske oder FFP2-Maske) tragen und sich bei Betreten des Rathauses die Hände desinfizieren. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.