Heiligenhaus. Der Landtag hat neue Zuschnitte bei den Landtagswahlkreisen beschlossen. Zu Heiligenhaus und Ratingen kommt nun ein Teil Mülheim dazu.
Mülheim gehört bald zu Heiligenhaus und Ratingen: Zumindest, was die Zuschnitte bei den Landtagswahlkreisen betrifft. Das teilt die SPD-Landtagsabgeordnete Elisabeth-Müller Witt mit.
Am Mittwoch, 27. Januar, habe der Landtag Nordrhein-Westfalen ein neues Landeswahlgesetz verabschiedet. Darin sei unter anderem ein neuer Zuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl 2022 vorgesehen. Auch für den gemeinsamen Landtagswahlkreis von Heiligenhaus und Ratingen habe dies Konsequenzen.
Absprache mit Mülheimer Kollegen
"Bislang bestand der Wahlkreis Mettmann III nur aus den beiden Städten. Durch die Gesetzesänderung wird aus dem Wahlkreis nun Mettmann III – Mülheim II, sodass Teile von Mülheim (Kommunalwahlbezirke „Saarner Kuppe“ und „Saarn-Süd/Mintard/Selbeck“) bei der nächsten Landtagswahl ebenfalls mitentscheiden, wer künftig den Wahlkreis im Landtag vertritt", so die SPD-Politikerin.
Die Landtagsabgeordnete für Heiligenhaus und Ratingen sagt dazu weiter: „Bislang konnte ich mich bei meiner Arbeit voll und ganz darauf konzentrieren, die Interessen der Menschen in Heiligenhaus und Ratingen zu vertreten." Künftig bestehe die Herausforderung zusätzlich einen, wenn auch kleinen, Teil von Mülheim zu vertreten. Gleichzeitig bilde der größte Teil von Mülheim einen eigenen Wahlkreis. "Hier gilt es künftig in Abstimmung mit der oder dem Abgeordneten dieses Wahlkreises eine koordinierte Vertretung auch der Mülheimer Interessen zu organisieren.“