Heiligenhaus. Um die weitere städtebauliche Entwicklung auf den gewerblichen Bauflächen der ehemaligen Firma Hitzbleck zu regeln, soll der für diesen Bereich rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5/2 (Friedhof-/ Bahnhof-/ Linderfeldstraße) entsprechend geändert werden.
So ist vorgesehen, die speziell für die Gießerei getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzuheben, für das Gewerbegebiet einen erweiterten Immissionsschutz neu festzusetzen und Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten auch ausnahmsweise nicht mehr zuzulassen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt billigte dazu den Änderungsentwurf des Bebauungsplanes in seiner Sitzung am 1. Dezember (die WAZ berichtete). Für die Dauer eines Monats gibt es nun eine öffentliche Auslegung des Entwurfsplanes. Es besteht für jeden Bürger die Gelegenheit, den Entwurf nebst Begründung in der Zeit vom 4. Januar 2010 bis einschließlich 12. Februar 2010 im Fachbereich II.1 (Stadtentwicklung), im Rathaus-Neubau, zweites Obergeschoss, Raum 308, einzusehen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist überdies im Internet unter www.heiligenhaus.de (Wohnen und Leben, Stadtentwicklung, Bebauungsplanung) abgebildet.