Heiligenhaus. Der Rat Heiligenhaus hat am Mittwoch aus Platzgründen in der IKG-Aula getagt. Es war aber auch aus anderen Gründen eine ungewöhnliche Sitzung.

Diese Ratssitzung Anfang Mai 2020 hat etwas zutiefst Groteskes in vielerlei Hinsicht: Da treffen die gewählten Bürgervertreter, 36 insgesamt, nicht wie üblich im feudalen großen Ratsaal des Rathauses zusammen. Stattdessen sitzt jeder, isoliert für sich auf seinem harten Stuhl, in der kahlen Aula des IKG. Anstelle rustikaler Kronleuchter an der Decke sorgt hier kaltes Energiesparlicht für Erleuchtungen. Vor dem schweren grauen Bühnenvorhang haben die Vertreter der Verwaltungsspitze und der Bürgermeister als Ratsvorsitzender– ebenfalls auf Abstand voneinander – an weißen Funktionstischen Platz genommen.

Bürgermeister Michael Beck leitet den Vorsitz des Stadtrates Heiligenhaus
Bürgermeister Michael Beck leitet den Vorsitz des Stadtrates Heiligenhaus © FUNKE Foto Services | Alexandra Roth

Normalerweise trifft sich der Rat der Stadt unter anderem, um bereits von den Fachausschüssen abgesegnete Belange endgültig zu beschließen. Das aber scheint diesmal fast sekundär zu sein, bald über zwei Stunden wird zum Teil heftigst darüber diskutiert und gestritten, ob und wie Gremien zu Pandemiezeiten abzuhalten sind: Wenn ja, in welcher Form, mit wie vielen Mitgliedern und wo? Die hartnäckigen Grünenfraktionsvertreter Beate-Marion Hoffmann und Lothar Nuthmann sehen die kommunale Selbstverwaltung, die Demokratie, vehement in Gefahr, sollten Ausschüsse nicht regelmäßig tagen. Und so werden Immer und immer wieder werden dieselben Diskussionen geführt, die auch schon den Ausschuss für Bildung und Sport und den Haupt- und Finanzausschuss in der vergangenen Woche ewig beschäftigt hatten. Das vor dem Hintergrund, dass sich doch alle im Vorfeld stets einig sind: Sitzungen sollten möglichst kurz gehalten und auf das Wichtigste reduziert werden, um die Gesundheit aller nicht zu gefährden.

Hauptausschuss übernimmt Beschlussfähigkeit

So gehen Zeit und Nerven ins Land bis letztlich eine Entscheidung fällt: Der Rat wird künftig seine Beschlussfähigkeit an den Haupt- und Finanzausschuss übergeben, vor dem Hintergrund, dass so nur noch getagt wird, wenn die Dringlichkeit es nicht anders zulässt. Dies gilt vorerst bis zum 14. Juni, ist doch bis dahin die epidemische Lage des Landes NRW sicher festgestellt, die als rechtliche Grundlage für die Legitimierung einer solchen Entscheidung dient.

Rat verabschiedet Resolution

Des Weiteren verabschiedet der Rat einstimmig die Resolution zu dem vom Landeskabinett kürzlich beschlossenen „Kommunalschutz-Paket“. Dieses sieht vor, die pandemiebedingten Finanzschäden zu isolieren und deren Auflösung in Form von linearer Abschreibung über 50 Jahre lang zu ermöglichen. Mit der beschlossenen Resolution bittet der Rat die Landesregierung dringend, für die Kommunen einen adäquaten Rettungsschirm aufzuspannen, der die zusätzlich benötigte Liquidität sicherstellt und ein sach- und bedarfsgerechtes Hilfspaket mit Ausgleichszahlungen vorsieht.