Heiligenhaus. Derzeit betreuen zwei Träger in Heiligenhaus 17 OGS-Gruppen. Eine geplante Ausschreibung könnte die Betreuungssituation demnächst ändern.

Der Offenen Ganztag in Heiligenhaus soll einen neuen Träger bekommen. Dafür haben sich die Fraktionen mehrheitlich ausgesprochen und im Bildungsausschuss jetzt einen Beschluss gefasst. Dieser könnte die Betreuungssituation in Heiligenhaus verändern.

Aktuell bestehen zwei Kooperationsverträge zur OGS-Betreuung mit der „BDS Bergische Diakonie Sozialdienstleistungen gGmbH“ und dem „Netzwerk Heiligenhaus e.V.“, die im noch laufenden Schuljahr zusammen 17 Gruppen betreuen.

Vorgaben für die Betreuung sollen konkreter werden

Um konkrete Vorgaben und eine enge Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Schulen geht es der SPD, für die Jana Janssen sich dadurch „eine qualitative Verbesserung“ des Offenen Ganztags erhofft. Änderungsbedarf sieht auch Heinz-Peter Schreven (CDU): „Die OGS ist ein großer Auftrag an uns alle, die Art der Betreuung hat sich geändert und muss sich auch ändern. Uns ist es wichtig, dass die Schulen sehr stark mit ins Boot genommen werden.“ Eine neue Ausschreibung bedeute jedoch nicht, „dass irgendein Träger nicht mehr zum Zuge kommen soll“.

Stefan Okon (WAHL) ergänzte: „Die Diakonie hält sich an vertragliche Vereinbarungen, die Schulen haben geäußert, dass sie damit trotzdem nicht zufrieden sind. Das Anforderungsprofil muss also geschärft werden.“ Dann habe die Diakonie die Möglichkeit mitzuteilen, welchen Aufwand sie betreiben müsse, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Die von der WAHL angedachte Variante, nur vier Standorte neu auszuschreiben und die OGS-Betreuung an der Regenbogenschule in der Unterilp dem bisherigen Träger „Netzwerk Heiligenhaus“ zu überlassen, sei rechtlich nicht zulässig, erklärte Schuldezernent Björn Kerkmann. Es sei jedoch möglich, führte er aus, jede Schule einzeln zu betrachten, um auch kleineren Trägern die Chance auf den Zuschlag zu geben.

Fachkundige Dritte sollen Ausschreibung durchführen

Aufgrund des einstimmigen Beschlusses ist die Verwaltung jetzt beauftragt, inhaltliche Vorgaben der Betreuung neu zu erarbeiten und die Genossenschaft „Kommunal und Partnerschaftlich“ (Kopart) als fachkundigen Dritten zu beauftragen, die Ausschreibung vorzunehmen. Die Schulen sollen eng in den Abstimmungsprozess eingebunden werden, eine Umsetzung soll zum Schuljahr 2021/2022 erfolgen.

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