Heiligenhaus. . Die Stadt Heiligenhaus hat Wahlbenachrichtigungen verschickt und richtet ein Briefwahllokal ein. Plakate werben zudem nun um Wählerstimmen.
Die Vorbereitungen für die Europawahl am 26. Mai laufen bei der Stadtverwaltung und bei den Parteien an. Die Wahlbenachrichtigungen für mehr als 19.000 Wahlberechtigte sind bereits verschickt und sollten bis zum nächsten Samstag eingehen. „Wer dann keine Benachrichtigung bekommen hat, kann sich ab Montag (6. Mai) bei uns melden“, sagt Stefan Kondring vom Wahlamt, (02056) 13-228. Dann werde geprüft, ob die Betroffenen tatsächlich in Heiligenhaus wahlberechtigt seien.
Kondring weist jedoch darauf hin, dass man diese Benachrichtigungskarte nicht benötigt, um am Wahlsonntag seine Stimme abzugeben. Es reiche der Personalausweis oder der Reisepass. Auf der Benachrichtigungskarte steht allerdings, welches das richtige Wahllokale ist, von denen es in Heiligenhaus insgesamt 22 gibt, drei davon sind Briefwahllokale.
Briefwahllokal eröffnet am Montag
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, kann den Wahlscheinantrag auf der Kartenrückseite nutzen oder das Online-Formular auf der Stadtseite (www.heiligenhaus.de). Zudem öffnet ab Montag, 29. April, im kleinen Rathaussaal das Briefwahlbüro (montags bis freitags, 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich 14 bis 18 Uhr). Dort kann vorzeitig gewählt werden. Wer seine Stimme dagegen lieber per Brief abgibt, dem rät die Deutsche Post, die ausgefüllten Stimmzettel spätestens am 23. Mai zurückzuschicken.
Um die Stimmen der Heiligenhauser werben zudem bereits erste Großplakate, auch städtische Klebeflächen sind schon teilweise gefüllt. Jetzt wollen die Ehrenamtler der Parteien nachlegen und an Laternen und Bäumen plakatieren.
Stadtverwaltung genehmigt die Standorte der Plakate
„Ich achte darauf, dass die Stadt nicht damit zugekleistert wird“, sagt Jürgen Kaufmann, der bei der Straßenverkehrsbehörde die Standorte genehmigt. Die Hohlkammerplakate kosten eine Schutzgebühr von jeweils 20 Cent pro Tag und müssen spätestens zwei Wochen nach der Wahl wieder abgenommen werden, sonst droht ein Bußgeld. Vergessen würden immer Wahlplakate, doch die Stadt zeige sich kulant und informiere die Parteien, damit diese die Überbleibsel dann abnehmen.
Unerbittlich hat sich Kaufmann jedoch gezeigt, als eine „Partei von auswärts“ sich nicht an die Auflage hielt, erst nach Ostern an Laternen zu plakatieren. Diese 20 Plakate habe er eigenhändig abgenommen und konfisziert.