Heiligenhaus. . Verspätete Flüge oder überbuchte Hotels – im Urlaub kann vieles schief gehen. Expertinnen erinnern sich an kuriose Fälle und geben Tipps.
Flugtickets und Hotelbuchung garantieren leider noch keinen Traumurlaub. Viele unangenehme Überraschungen können Touristen ereilen, unterwegs oder am Urlaubsort. Die Geschäftsführerinnen des Reisebüros im Rathaus-Center, Annette Schröder und Zornitza Kampmann, kennen kuriose Fälle – und die Reiseverkehrskauffrauen haben Tipps, wie man sich bei Problemen verhalten sollte, die im Urlaub auftreten.
Eine der wohl ungewöhnlichsten Rückreisen ertrug ein Heiligenhauser, der in Peru im Urlaub war. An einem Mittwoch brach er mit seiner Reisegruppe auf und hätte am Donnerstag wieder zu Hause sein sollen, doch in Heljens war er erst am Samstagmorgen.
Rückreise dauerte drei Tage lang
Dabei schien zunächst alles glatt zu laufen, das Flugzeug startete pünktlich in Lima. „Der Flieger war schon viereinhalb Stunden in der Luft und gerade über dem Ozean, als ein technischer Schaden auftrat“, sagt Zornitza Kampmann. „Das Flugzeug musste zum nächsten Flughafen umgeleitet werden, nach Chile.“ Einen Flug später, in der Hauptstadt Santiago angekommen, hob die Ersatzmaschine nach Europa ab. Doch nach einigen Stunden Flug trat ebenfalls ein Defekt auf und man kehrte wieder um. Erst der dritte Anlauf brachte den Reisenden nach Madrid, dann nach Frankfurt und per Zug nach Düsseldorf und später nach Hösel, bevor er endlich zuhause ankam.
Nicht nur wegen dieses Beispiels rät Kampmann, einen Puffer von ein oder zwei Tagen einzuplanen, bevor es zurück zur Arbeit geht. Hilfreich sei zudem Wechselwäsche im Handgepäck. „Probleme passieren jetzt sehr, sehr oft“, sagt sie und verweist auf den Fluglotsenstreik in Frankreich.
Rückflug aus Indien verpasst
Es war zwar keine solche Odyssee, aber nicht minder ärgerlich und sehr teuer verlief die Rückreise dreier Damen, die ihren Flug in Indien verpassten, weil sie sich mit dem Datum vertan hatten. „Das passiert tatsächlich oft, wenn man früh in der Nacht fliegt“, sagt Kampmann. Nicht alle Urlauber würden beachten, dass man bei frühen Nachtflügen schon am Vortrag aufbrechen muss.
Ob ein Flug ausfällt, sich verspätet oder überbucht ist, die Reisebüro-Chefinnen empfehlen, sich an die Fluggesellschaften zu wenden, um Essen und Getränke zu bekommen, Gutscheine für Restaurants oder für Übernachtungen. „Nach der Rückkehr sollte man eine Schadensmeldung bei der Fluggesellschaft machen“, sagt Kampmann. Das gehe meist per Online-Formular, „aber man muss die Bordkarten und alle buchungsrelevanten Unterlagen aufbewahren.“ Denn Reisende müssten beweisen, dass sie betroffen waren.
Auch bei Hotels gibt es Probleme
Doch nicht nur Flüge, auch Hotels werden überbucht, gerade in der Hauptsaison. „Dann leiden wir mit unseren Kunden mit, weil wir lange zusammen das Hotel ausgesucht haben“, so Kampmann. „Wenn unsere Kunden hilflos sind, rufen sie uns an, und wir versuchen zu helfen.“ Das könne klappen, wenn ein neuer Flug gebraucht wird. Aber bei Problemen mit Hotels „können wir von Heiligenhaus aus wenig machen.“ Über Mängel müsse man mit dem Reiseveranstalter vor Ort sprechen und idealerweise Gesprächsprotokolle mit Lösungsangeboten ausfüllen und abzeichnen lassen. Beschweren sollte man sich zeitnah beim Reiseveranstalter, wenn man wieder zuhause ist.
„Bei 90 Prozent aller Reisen klappt aber alles und es werden schöne Ferien“, sagt Zornitza Kampmann. Die Nummer des Reisebüros als Ansprechpartner sollte man im Urlaub immer parat haben.
>>> FLUGGÄSTE KÖNNEN ENTSCHÄDIGT WERDEN
- Die Europäische Union hat geregelt, dass Fluggästen bestimmte Rechte zustehen, wenn ein Flug gestrichen wird, stark verspätet oder überbucht ist.
- Dazu gehören auch finanzielle Entschädigungen bei manchen Flugzeitänderungen. Die Höhe richtet sich nach der Länge der Flugreise und danach, wie lange die Verspätung war.