Heiligenhaus. . Seit der Autobahn-Eröffnung beschweren sich viele Bürger über die gestiegene Verkehrsbelastung. Der Lärmschutz sei angemessen, sagt Straßen.NRW.
Nach Jahrzehnten ist die A 44 auf Heiligenhauser Gebiet Realität. Doch freie Fahrt für die Pendler bedeutet für einige Anwohner auch mehr Verkehrslärm, seit das erste A 44-Teilstück offen ist. Davon betroffen sind auch Heike Krauthäuser und ihre Familie. Sie wohnen am Gießerweg, nordöstlich der Autobahnbrücke Laubecker Bach. „Wenn man draußen sitzt, hört man schon deutlich den Verkehr, besonders wenn Motorräder Gas geben“, so die Anwohnerin. Auch Lkw seien ein Störfaktor.
Noch, sagt Heike Krauthäuser, halte sich der Lärm zwar in erträglichen Grenzen. „Aber was passiert, wenn hier in einigen Wochen Tempo 80 aufgehoben wird? Oder wenn in einigen Jahren deutlich mehr Verkehr unterwegs ist?“ Dann sei womöglich ein besserer Lärmschutz notwendig.
Große Belastung früh morgens
Vom Lärm betroffen sehen sich auch die Anwohner der Straße „Am Werkerhäuschen“ im Nonnenbruch. Einer der Nachbarn, der anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), beklagt weniger den Lärm von der Autobahn selbst: „Viel schlimmer ist es an der neuen Ampel von der Autobahnausfahrt zur Ratinger Straße. Das hat eine ganz andere Qualität.“ Gerade das Anfahren und Hupen führe dazu, dass man oft um sechs Uhr morgens wach werde.
Aber auch zu anderen Tageszeiten sei es nun deutlich lauter. Die mehrere hundert Meter lange neue Lärmschutzwand entlang der A 44, die an der Ratinger Straße endet, könne den Lärm nicht abhalten. Die Anwohner würden sich deshalb eine weitere Lärmschutzeinrichtung (Wand, Erdwall etc.) zwischen ihren Häusern und der Ratinger Straße wünschen. „Wenn hier bald das neue Gewerbegebiet entsteht, wird der Verkehr doch noch mehr zunehmen“, fürchten sie. Bei Straßen.NRW habe man ebenfalls schon nachgefragt und die Probleme geschildert.
Bislang noch vergleichsweise wenig Autos auf der Trasse
Dort seien Lärmbeschwerden von Anwohnern eingegangen, die derzeit geprüft würden, berichtet Ursula Buttgereit, Leiterin der Abteilung Planerische Grundsatzangelegenheiten. Straßen.NRW verweist aber darauf, alle Lärmschutzeinrichtungen gemäß dem Planfeststellungsbeschluss errichtet zu haben. „Auch Nebenwege wie die Ratinger Straße hatte man im Blick“, sagt A 44-Projektleiter Olaf Wüllner von Straßen.NRW.
Gebaut worden seien die Lärmschutzeinrichtungen anhand von Verkehrsprognosen, die von rund 38 000 Fahrzeugen pro Tag ausgehen. Zunächst einmal dürften es laut Straßen.NRW aber mit nicht mehr als 12 500 Fahrzeuge pro Tag auf der Trasse sein. Gemessen wird der Lärm vor Ort übrigens nicht: „Die Messungen könnten je nach Tag und Witterung unterschiedlich ausfallen. Es geht aber um das jährliche Mittel“, so Ursula Buttgereit.
Verkehrsentwicklung abwarten
Wenn nach dem Lückenschluss bis Ratingen-Ost und dem geplanten Ausbau der A 3 in einigen Jahren deutlich mehr Verkehr auf der A 44 unterwegs sei, als prognostiziert, müsse man auch den Lärmschutz neu betrachten. „Sollte sich der Verkehr eminent erhöhen, kann man auf uns zukommen“, sagt Olaf Wüllner.
Bei der Bezirksregierung sind 2017 fünf Anträge auf eine Verbesserung des Lärmschutzes eingegangen. Alle wurden abgelehnt, teilt die Behörde auf Anfrage mit.
Die Heiligenhauser Anwältin Anna Bensch, die auch Anwohner der A 44 vertritt, rät den Betroffenen jedoch, hartnäckig zu bleiben. „Im Planfeststellungsbeschluss war eine teilweise Eröffnung von nur einem Autobahn-Abschnitt so wie jetzt gar nicht vorgesehen.“ Aber genau das führe nun beispielsweise zur unangenehm lauten Situation an der Ampel Ratinger Straße. Derzeit laufe auch ein Klageverfahren auf Erhöhung des Lärmschutzes, berichtet Bensch. Unabhängig davon rät sie Anwohnern, mit Stadt und Straßen.NRW die Situation vor Ort zu besprechen.
>>> BETROFFENE KÖNNEN SICH SELBST INFORMIEREN
- Neben dem aktiven Lärmschutz, wie beispielsweise dem Einbau von speziellem Asphalt oder der Errichtung von Lärmschutzwänden, gibt es auch den passiven Lärmschutz, beispielsweise den Einbau spezieller Fenster.
- Betroffene Anwohner werden in der Regel von Straßen.NRW über ihre Ansprüche zum Lärmschutz informiert. Wer sich informieren will, kann dies tun unter: kontakt-rnl-r@strassen.nrw.de.
- Sind Anwohner betroffen, wird ein Gutachten erstellt, in dem festgelegt wird, welche Maßnahmen durchgeführt und von Straßen.NRW bezahlt werden müssen.