Heiligenhaus/Wuppertal. . Ein mutmaßlicher Angehöriger der Reichsbürger-Szene musste sich vor Gericht wegen diverser Vergehen verantworten. Anzeige von Rechtsanwältin.

Gespannte Nerven im Prozess gegen einen mutmaßlichen Angehörigen der Reichsbürger-Szene aus Heiligenhaus: Das Landgericht in Wuppertal bestätigte ein Urteil des Velberter Amtsgerichts gegen den früheren Rechtsanwalt (60). Er soll 800 Euro Strafe für versuchte Nötigung, Beleidigung und Hausfriedensbruch zahlen, begangen 2016 bei der Arbeit für einen Mandanten. Der arbeitslose Angeklagte bezichtigte sämtliche Zeugen der Lüge und erklärte: „Das ist Justiz-Bankrott! Die Beschwerde ans Bundesverfassungsgericht geht gleich raus.“

Ex-Anwalt stand bei mutmaßlichen Taten unter Betreuung

Dem Urteil zufolge stand der Angeklagte bei den mutmaßlichen Taten unter Betreuung, wusste jedoch, was er tat. Laut Zeugen war Hintergrund die Rechnung einer Rechtsanwältin an einen früheren Heiligenhauser Geschäftsmann, der sich darauf von dem Angeklagten anwaltlich vertreten ließ. Sie habe über Jahre versucht zu pfänden, berichtete die Juristin. 2015 hätte sie schließlich Mieteinnahmen des Geschäftsmannes einkassiert: „Seine Mieter hatten mir den Vertrag kopiert“, führte sie aus.

Am Wuppertaler Landgericht wurde der Angeklagte zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt.
Am Wuppertaler Landgericht wurde der Angeklagte zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt.

Der angeklagte Anwalt habe in einem Fax mit engen Kontakten zu Behörden gedroht, die es nicht gab. Er werde sie einsperren lassen. Bei einem Anruf habe der Angeklagte sie beschimpft. Sie hätte das Geld „geklaut“. Ihr Fazit: „Ich habe zum ersten Mal jemanden angezeigt.“

Mieterin soll übel beschimpft worden sein

Die Zeugin, um deren Miete es ging, berichtete: Der Angeklagte sei gemeinsam mit seinem Mandanten aufs Grundstück vorgedrungen. Die Männer hätten Holzpaletten vor der Terrasse gestapelt und einen Dreckhaufen vor ihr Auto gekippt. Beschimpft habe der Angeklagte sie: „Er hat gesagt, dass ich nicht normal wäre und ein Messie.“

Im Gericht war der Angeklagte bereits eine Stunde vor seinem Termin über die Gänge gewandert und hatte Umstehende belehrt: Die Bundesrepublik Deutschland gebe es nicht. Alle Wahlen seien ungültig. Im Prozess beantragte er erfolglos, das Gericht müsse alle Akten der Rechtsanwältin zum Fall einziehen und sichten: „Die ist von der Staatsanwaltschaft gefördert worden.“ Was er damit meinte, erläuterte er nicht.

Angeklagter lebt bei und von seiner Mutter

Die Urteilsverkündung unterbrach der 60-Jährige: Der Vorsitzende Richter arbeite schlecht und verletze die Menschenrechte. Richter Dr. Karsten Bremer ging darauf nicht ein, sondern sprach im ruhigen Ton weiter. Die Staatsanwältin fragte er: „Haben Sie ein paar Sachen mitgeschrieben, für spätere Strafverfahren?“ Sie bestätigte das.

Das Urteil ist noch angreifbar. Der Angeklagte gab an, nicht zu arbeiten und von seiner Mutter zu leben. Die habe übrigens vor einem Jahr seine Geldstrafe wegen Urkundenfälschung beglichen.

>>>DAS GENAUE STRAFMAß

  • Die Geldstrafe von 800 Euro entspricht dem Einkommen des Angeklagten von 80 Tagen, gemessen am Existenzminimum.
  • Das Gericht hat das Einkommen geschätzt, da der Angeklagte keine Einkünfte angegeben hat.
  • Die Strafe erscheint im Führungszeugnis, wenn sie rechtskräftig wird. Grund ist ein Eintrag im Strafregister von 2017.