Heiligenhaus. Im Rahmen des Kinderschutzes wollen Stadt und Vereine eine Vereinbarung unterzeichnen. Einige Vereine haben bereits ein Konzept.

Was ist okay, was nicht? Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, der sollte diese Frage ganz besonders ernst nehmen. Vor allem auf Vereine kommt im Bereich der Prävention vor sexueller Gewalt eine wichtige Rolle zu: Um hier eine Sensibilisierung zu erreichen, sollen alle Institutionen, die mit Kindern zu tun haben, nun ein Konzept entwickeln – gemeinsam mit der Stadt.

Eine Vereinbarung sollen dann alle unterzeichnen – wundert die Vereine das Vorgehen der Stadt? „Nein, über das Vorgehen nicht, aber darüber, dass die Stadt erst jetzt damit ankommt, schließlich gibt es die gesetzliche Vorgabe bereits seit 2013“, berichtet Michael Prisille vom DLRG. Bei den Rettungsschwimmern gebe es bereits seit 2014 ein Konzept, „wir haben bereits eine Fortbildung zur Prävention vor sexualisierter Gewalt absolviert und dies nun noch einmal aufgefrischt.“

„Es muss immer einen Grund für etwas geben“

Besonders sensibilisiert sei man, „denn es gibt bei uns wenig Bekleidung, aber es gibt auch keinen Schwimmkurs ohne Körperkontakt, das ist ja gar nicht möglich“, so Prisille. Das erkläre er vor den Kursen den Eltern. Doch wichtig sei, für alle Beteiligten, dass jeder wisse, welcher Kontakt okay ist und welcher nicht. „Wir führen da auch Übungen durch: Ist es okay, wenn eine junge Bademeisterin einfach so eine Herrenumkleide betritt? Ist es okay, wenn sie diese betritt, wenn Schreie zu hören sind? Es muss immer einen Grund für etwas geben“, führt Prisille aus.

Erarbeitet haben die Heiligenhauser Rettungsschwimmer ein Konzept, das nun Standard im gesamten DLRG-Gebiet Nordrhein sei. „Wir lassen uns nicht nur die Führungszeugnisse zeigen, sondern führen auch persönliche Gespräche“, so Prisille. Und auch die Eltern versuche man zu sensibilisieren: „Ab der Grundschule müssen alle Kinder bei uns alleine, ohne Eltern in die Umkleiden, denn andere Kinder könnten sich von anderen Eltern gestört fühlen.“

Erste Anlaufstelle soll das Jugendamt sein

Viele Sportvereine zeigten auf der Infoveranstaltung Verständnis für die Vereinbarungsnotwendigkeit, andere befürchteten, dadurch noch schlechter an Ehrenamtler zu geraten. „Der Kinderschutz ist aber immer das Wichtigste“, betont Almuth Schildmann-Brack vom Jugendamt.

Auch schon ohne die städtische Vorgabe habe man besondere Vorkehrungen getroffen bei der evangelischen Kirchengemeinde, berichtet Präses Joachim Schmidt: Pflicht sei ein erweitertes Führungszeugnis, ob für Mitarbeiter in der Jugendarbeit oder in den Kindergärten. „Für uns ist das Thema nicht neu, in Zukunft wird es aber ein Konzept geben, das im Kirchenkreis ausgearbeitet wird.“ Dabei stünden die Fragen im Vordergrund, wie man damit umgehe, wenn man feststelle, dass etwas nicht stimme. „Wir wollen sowas erkennen können, zeitig erkennen können, und da wird man jetzt als erste Anlaufstelle das Jugendamt haben“, begrüßt er das Vorgehen der Stadt.