Heiligenhaus. . Der Leiter der Velberter Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale, Andreas Adelberger, gibt Tipps, wie man den ein oder anderen Euro sparen kann.

  • Einmal im Jahr trudeln die Jahresabrechnungen des Energieversorgers ein – verbunden mit Nachzahlungen
  • Für viele sind diese Abrechnungen ein Buch mit sieben Siegeln, oftmals stecken Fehler drin
  • Andreas Adelberger leitet die Velberter Geschäftsstelle der Verbraucherzentrale und gibt Tipps

Einmal im Jahr kommt das große Erwachen per Post: Wenn die Jahresabrechnung des Energieversorgers eintrudelt, wird man doch immer nervös. Ganz sprichwörtlich stehen viele dann unter Strom, denn oftmals folgt mit der Abrechnung eine Nachzahlung, bei der man erst einmal schlucken muss. Wie liest man die Abrechnung richtig? Wo lauern typische Fehler, wo sollte man aufpassen? In dieser Serie wollen wir gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW Antworten auf diese Fragen finden.

Ganz schön umfangreich trudelt die jährliche Abrechnung ein. Die vielen Seiten Anhang sind für Laien aber oft nicht erklärend. Der erste Fehler, klärt Andreas Adelberger, Velberter Geschäftsstellenleiter der Verbraucherzentrale NRW, auf: „Eine Energieabrechnung muss, so sagt es der Gesetzgeber, verständlich sein – trotz allem, was drin sein muss.“

Kosten beim Tarif vermeiden

Und das sind einige Punkte, berichtet Adelberger weiter. Enthalten sein muss der Tarif und natürlich der jährliche Verbrauch. „Hier sollte man unbedingt darauf achten, dass der eigens abgelesene Zählerstand aufgeführt wird und nicht etwa eine Schätzung, denn da kommt man meist schlechter bei weg“, warnt Adelberger. Schickt der Versorger eine Karte mit Bitte, den Zählerstand zu notieren, sollte dies schnellstmöglich gemacht werden. „Viele Kunden, die zu uns in die Beratung kommen, werden schon seit vielen Jahren geschätzt und selten zu ihren Gunsten. Da zahlen einige Hunderte Euro über die Jahre zuviel.“ Geschätzt werden darf, wenn der Versorger keinen Zugang zum Zähler hatte.

Andreas Adelberger rät, regelmäßig den Zählerstand zu überprüfen und festzuhalten.
Andreas Adelberger rät, regelmäßig den Zählerstand zu überprüfen und festzuhalten.

Niemals, rät Adelberger, sollten Kunden bei der Grundversorgung bleiben. „Das ist meistens der Tarif, der vorhanden ist, wenn man einzieht.“ Dabei handele es sich um einen konkludenten Vertrag, also ohne, dass extra etwas beantragt oder schriftlich fixiert wurde. Doch da langt der Grundversorger dann auch gut hin, dafür, dass man sofort Strom nutzen kann.“

Der Tarifwechsel geht im Alltag oft unter

Der Vorteil sei, dass der Vertrag schnell kündbar sei, so Adelberger. „Der Verbraucher muss sich aber von sich aus kümmern, und das geht im Alltagsstress dann oft unter – bis dann die Stromabrechnung kommt“, weiß Adelberger aus Erfahrung mit seinen Kunden zu berichten. „Beim Ein- und Auszug sollte immer der Zähler abfotografiert werden, dann hat man alles beisammen.“ Denn bis die nächste Abrechnung komme, dauere es ja auch wieder eine Zeit. Hin und wieder, so Adelberger, solle man während des Jahres auch auf den Zähler schauen. „Wenn ich merke, da tut sich nichts oder da passiert mehr, als eigentlich möglich ist, dann sollte ich den Versorger informieren.“ Fehlerhafte Zähler gebe es vor allem bei älteren Geräten.

Einen Hinweis hat Adelberger noch für Kunden mit Fußbodenheizung. „Wenn die Abrechnungen für den Haushaltsstrom und die Fußbodenheizung getrennt erfasst werden, kann man für die unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Tarife wählen.“ Denn oftmals würde sich das lohnen, vor allem wenn Kunden noch gute Nachtstromtarife für die Fußbodenheizung erhalten.

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Wie man Fehler vermeiden kann

In jedem Fall solle man, wenn man in der Jahresabrechnung etwas finde, was nicht korrekt sei, sich sofort bei seinem Versorger melden. „Sofort zahlen ist dann nicht gut, nicht bezahlen aber auch nicht, denn sonst kommt man ganz schnell in Schwierigkeiten, wenn man in Verzug ist.“ Hat man den Versorger informiert, dass es eine Unklarheit gebe, kann man sich auch erst einmal in Ruhe beraten lassen. „Als Kunde sollte ich widersprechen, aber nicht einfach kürzen“, warnt Adelberger. Über drei Jahre sind Korrekturen rückwirkend möglich – aber auch Nachzahlungen.

Eine Liste typischer Fehler in einer Stromabrechnung, wie fehlerhafte Abschlagszahlungen, falsche Tarife oder falsche Zählernummern, gebe es auch auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW: „Beraten lassen kann sich jeder vor Ort bei der Verbraucherzentrale, am besten sollte ein Termin ausgemacht werden“, rät der Geschäftsstellenleiter. Wer dann eine Energieberatung bei sich zuhause wünsche, erhalte ebenfalls Hilfe, auch das biete die Verbraucherzentrale an. „Das kostet dann zehn Euro“, so Adelberger. Was dann passiert, darum geht es dann in der nächsten Folge unserer Serie.

>>> WEITERE TIPPS ZUR STROMABRECHNUNG

  • Der Preis setze sich immer aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Es gibt auch tageszeitabhängige Preise.
  • Der Versorger muss mitteilen, wie er den Verbrauch ermittelt hat, etwa durch Ablesung oder Schätzung. Die Zählerstände sollten regelmäßig kontrolliert werden. Es können auch Zwischenabrechnungen angefragt werden.
  • Abgerechnet werden sollte mindestens alle zwölf Monate, Kunden können auch einen anderen Zahlungsrhythmus beantragen.
  • Wer ernsthafte Beschwerden über seinen Anbieter hat, kann sich an die Bundesnetzagentur wenden.