Heiligenhaus. . Fußgänger achten oft nicht auf Radfahrer, die auf dem Angebotsstreifen unterwegs sind. Zuletzt stürzte eine 91-Jährige in Heiligenhaus schwer.
- Auf dem Angebotsstreifen kann es gefährlich werden, wenn Radfahrer und Fußgänger nicht aufpassen
- Erst in der vergangenen Woche stürzte eine 91-Jährige Pedelec-Fahrerin und verletzte sich schwer
- Viele Autofahrer parken zudem unerlaubt auf dem Radstreifen und versperren anderen damit die Sicht
Rund zwei Jahre ist er nun alt – der Angebotsstreifen für Radfahrer auf der Hauptstraße. Und doch scheinen sich noch immer nicht alle Verkehrsteilnehmer an ihn gewöhnt zu haben. „Viele Fußgänger, die vom südlichen Rand die Hauptstraße überqueren wollen, gucken nur nach rechts auf den Autoverkehr, aber nicht auf die Radfahrer, die von links kommen “, hat der Bezirkspolizist Andreas Piorek bemerkt.
So könne es schnell zu brenzligen Situationen kommen. Erst in der vergangenen Woche stürzte gegenüber vom Rathauscenter eine 91-jährige Frau auf ihrem Pedelec, weil eine Fußgängerin plötzlich hinter einem geparkten Lieferwagen auf den Radstreifen trat. Die Seniorin kam schwer verletzt in ein Krankenhaus.
Lieferwagen dürfen auf dem Streifen parken
Dabei traf den Fahrer des Lieferwagens übrigens keine Schuld. Parken sei dem Anlieferverkehr auf dem Angebotsstreifen dabei durchaus gestattet, so Oliver Pöters, Teamleiter von der Stadtwacht. „Es ist ja kein Radweg, da wäre das verboten.“ Verboten sei das Parken auf dem Angebotsstreifen aber für private Autofahrer. Beispielsweise, um mal eben schnell in ein Geschäft zu gehen. Hier verteilt die Stadtwacht auch regelmäßig Knöllchen (siehe Infokasten).
Ob erlaubt oder nicht, geparkte Fahrzeuge – besonders große Lieferwagen – versperren mitunter die Sicht auf den übrigen Verkehr, so Andreas Piorek. Gerade zwischen Bahnhofstraße und Kirchplatz gebe es davon tagtäglich eine Menge. Besonders gefährliche Stellen auf der Hauptstraße gibt es nach Meinung der Bezirkspolizisten zwar nicht, dennoch mahnt er zur Vorsicht: „Tückisch ist ja, dass man die Radfahrer, wenn man sie schon nicht sieht, auch nicht hört. Das ist anders, als bei Kraftfahrzeugen.“
Fußgänger sollten vorsichtig sein
Die Fußgänger bittet er deshalb um mehr Vorsicht und Rücksichtnahme beim Überqueren der Straße, da die Radfahrer – und auch die Autos – nun mal Vorrang hätten. Einen simplen Tipp hat er auch noch parat: „Am besten nicht hinter einem Fahrzeug die Straße oder den Radstreifen queren, sondern gut sichtbar davor.“
Dabei komme es natürlich darauf an, auf welcher Seite der Hauptstraße der Fußgänger sich befindet. Geht er von Nord nach Süd über die Straße, muss er zunächst den Autoverkehr beachten, andersherum zunächst den Angebotsstreifen, auf dem die Radfahrer vom Kirchplatz kommen.
Radfahrer fahren meist angemessen
Dass Radfahrer auf dem Angebotsstreifen in die falsche Richtung (zum Kirchplatz hin) fahren, komme laut Piorek immer mal wieder vor, habe seiner Kenntnis nach aber noch nicht zu Unfällen geführt. „Die meisten Radfahrer sind nicht zu schnell und halten sich an die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern.“ Die Augen offen zu halten und wachsam zu sein, kann aber nie schaden – bei allen Verkehrsteilnehmern.
>>> STADTWACHT ERWISCHTE SCHON 47 FALSCHPARKER IN DIESEM JAHR
- Vom 1. Januar bis 30. September dieses Jahr ist die Stadtwacht in 47 Fällen wegen Parkverstößen auf dem Angebotsstreifen aktiv geworden.
- Wer dort als Privatmensch parkt und erwischt wird, muss ein Verwarngeld von 20 Euro zahlen. Behindert er währenddessen noch einen Radfahrer, so dass dieser Absteigen oder um das Auto herumfahren muss, werden 30 Euro fällig.