Anlässlich des Tages des Rauchwarnmelders am Freitag, 13. Oktober, erinnern die Johanniter daran, dass Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren Pflicht sind – seit rund einem Jahr auch in Privatwohnungen. Klaus Domhan, Leiter Soziale Dienste der Johanniter im Kreisverband Mettmann, weist darauf hin, dass sein Verband Rauchwarnmelder anbietet, die mit Hausnotrufgeräten und der Notrufzentrale direkt vernetzt sind.

Anlässlich des Tages des Rauchwarnmelders am Freitag, 13. Oktober, erinnern die Johanniter daran, dass Rauchwarnmelder in Nordrhein-Westfalen seit einigen Jahren Pflicht sind – seit rund einem Jahr auch in Privatwohnungen. Klaus Domhan, Leiter Soziale Dienste der Johanniter im Kreisverband Mettmann, weist darauf hin, dass sein Verband Rauchwarnmelder anbietet, die mit Hausnotrufgeräten und der Notrufzentrale direkt vernetzt sind.

Besonders ältere Menschen seien von Gefahren wie einem Sturz oder einem unbemerkten Feuerausbruch bedroht. „Bei einer Kombination von Rauchwarnmelder und Hausnotrufgerät wird im Falle eines Brandes nicht nur der Bewohner durch ein Alarmsignal gewarnt, sondern gleichzeitig die Notfallzentrale der Johanniter alarmiert, um Hilfsmaßnahmen einzuleiten.“ Auch die Wartung der Rauchwarnmelder übernehmen die Johanniter: Im Kreisverband wurden Hausnotruf-Kundenberater als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder ausgebildet. Der Hausnotrufdienst wird mit einem monatlichen Kostenbeitrag abgegolten, den in vielen Fällen die Pflegekasse übernimmt; der Rauchwarnmelder kann dazu gemietet werden. Informationen zu diesem Thema gibt es unter 02102/ 700 70 80.