Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das kommende Schuljahr an zwei Tagen im Oktober statt: Am Mittwoch und Donnerstag, 18. und 19. Oktober, jeweils zwischen 10 und 14 Uhr. Das teilt die Stadt jetzt mit.
Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das kommende Schuljahr an zwei Tagen im Oktober statt: Am Mittwoch und Donnerstag, 18. und 19. Oktober, jeweils zwischen 10 und 14 Uhr. Das teilt die Stadt jetzt mit.
Grundsätzlich sei es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden. In Heiligenhaus sind dies die Ger-hard-Tersteegen-Grundschule (Velberter Straße 106), die Grundschule Schulstraße (Schulstraße 1), die Regenbogenschule (Moselstraße 51), die Evangelische Adolf-Clarenbach-Grundschule (Pestalozzistraße 16) sowie die Katholische Grundschule St. Suitbertus an der Wülfrather Straße 2, die ab nächstem Schuljahr jedoch verlegt wird: Am Sportfeld 5.
Die Eltern können ihr Kind an jeder dieser Schulen anmelden.
Schulpflichtig werden am 1. August alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die danach das sechste Lebensjahr vollenden sind sogenannte „Kann-Kinder“. Sie dürfen auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Grundschule aufgenommen werden. Jedoch müssen sie bereits schulfähig sein, also die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sein. Ob das so ist, entscheidet die jeweilige Schulleitung und berücksichtig dabei das Gutachten eines Schularztes. Kann-Kinder können nur dann ebenso behandelt werden wie Schulpflichtige, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15. November angemeldet werden.
Außerdem weißt die Stadt darauf hin, dass diejenigen Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, erneut angemeldet werden müssen. Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern. Die Eltern körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, sie im entsprechenden Alter anzumelden.
Um ein Kind an der gewünschten Schule anzumelden, muss der bereits übersandte Vordruck ‘Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2018/2019’ mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes eingereicht werden. Erst bei einem Vorstellungstermin, der gesondert durch die Schule mitgeteilt wird, ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Außerdem freuen sich die Schulen, wenn zusätzlich eine Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten mitgebracht wird.
Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen. Die Schulleitung veranlasst, falls nötig, eine Sprachförderung.
Vor der Einschulung findet für die Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Über den Termin informiert das Gesundheitsamt.