Heiligenhaus. . Der Stadtförster ärgert sich immer öfter über Abfallberge und muss Bußgelder verteilen.Warum selbst Rasen- und Grünschnitt im Wald nichts zu suchen haben.
Ein schmaler Trampelpfad führt vom Weg hinter der Siedlung aus durchs Gebüsch. Für Förster Hannes Johannsen ist das mehr als verdächtig. Und der unschöne Fund hinter den Büschen gibt seinem Spürsinn Recht: ein Berg mit halb vergammeltem Rasenschnitt, frisch abgeschnittene Rhododendron-Zweige und obendrauf ein Plastiktopf mit getrockneter Minze.
Bei solchen Funden könnte der Stadtförster aus der Haut fahren. „Müll hat im Wald nichts zu suchen“, sagt er. Auch Gartenabfälle müssen über die braune Tonne oder den eigenen Komposthaufen entsorgt werden. Denn den Wald schädigen sie nachhaltig, verdrängen heimische Arten und verändern so den Mikroorganismus.
Förster kann Knöllchen verteilen
Der Förster ist Teil der städtischen Ordnungsbehörde und ist dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass in seinem Revier alles mit rechten Dingen zugeht. Was viele nicht wissen: Genauso wie ein Polizist ist der Stadtförster dazu befugt, Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen und Bußgelder zu verhängen. Ein Knöllchen vom Förster hat sich in der Vergangenheit schon der eine oder andere Heiligenhauser eingefangen. Dabei orientiert sich Johannsen an einem Bußgeldkatalog vom Land NRW. Bußgelder werden in Heiligenhaus immer öfter nötig.
Hannes Johannsen beobachtet seit einiger Zeit, dass der Müll in den Wäldern mehr wird, dass die Regeln des Waldes unter wachsender Missachtung begraben werden. „Das ist doch kein riesiger Komposthaufen“, sagt er verärgert und schüttelt den Kopf. Der Wald sei Allgemeingut und jeder, der seinen Abfall zwischen Buchen und Fichten kippt, schädige damit nicht nur die Umwelt, sondern auch seine Mitmenschen.
Sogar eine Toilettenschüssel landete im Wald
Wichtig ist ihm: „90 Prozent der Menschen verhalten sich richtig, gehen achtsam mit der Umwelt um und entsorgen ihre Abfälle ordnungsgemäß“. Die meisten hätten eine gesunde Sicht der Dinge. Aber es gebe nun mal leider auch schwarze Schafe, die auf Regeln, auf Umwelt und Mitmenschen pfeifen. „Denen ist es vollkommen egal, was sie anrichten“, weiß der Förster. Dann landen nicht nur Gartenabfälle im Wald, sondern auch alte Autoreifen. „Ich habe kürzlich sogar eine benutzte Toilettenschüssel gefunden, eingepackt in eine Mülltüte“, erinnert sich der Stadtförster. Jeden Montag macht sein Team eine Mülltour durch die heimischen Wälder und laden immer öfter Sperrmüll auf: alte Teppiche, Schrott-Fahrräder und Co.
Die Aufgabe des Försters ist es dabei, die Rechte der Allgemeinheit zu schützen. „Die Mehrheit will nicht, dass Müll im Wald liegt oder dass Anwohner ihre Gartenabfälle dort entsorgen“, sagt Johannsen. Wenn alle achtsamer mit ihrer Umwelt umgehen würden, bräuchte man gar keinen Bußgeldkatalog. Den allerdings musste er jetzt wieder in mehreren Fälle bemühen. Zuletzt beschäftigten ihn einige Fälle, in denen große Mengen von Bauaushub im Wald abgeschüttet wurden. Der Förster schlägt sich nahe des Umweltbildungszentrums durchs Unterholz. Er schiebt dornige Zweige und Brennnesseln zur Seite.
Ein Verfahren dürfte teuer werden
Was sich hinter dem fast undurchdringlichen Grün verbirgt, verärgert ihn immer wieder aufs Neue. Rund 100 Kubikmeter aufgeschüttete Erde, etliche vom Buchsbaumzünsler vernichtete Pflanzen, Bambus und anderer Gartenabfall. Der Verursacher ist dem Förster bekannt, das Verfahren läuft. „Das wird teuer“, sagt Johannsen freudlos. Denn ihm wäre es viel lieber, er müsste sich nicht mit solchen Dingen befassen.
Inzwischen nehmen die Bearbeitung dieser und anderer Umweltvergehen in seinem Revier und die Abstimmung mit Polizei und Kreisbehörde einen Großteil seiner Arbeitszeit ein.
Rauchen im Wald kostet bis zu 80 Euro Strafe
Gartenabfälle im Wald, weggeworfene Zigarettenkippen oder Radfahren abseits der Wege: Das Landesforstrecht regelt sehr genau, welche Bußgelder Förster Hannes Johannsen und seine Kollegen in NRW verhängen dürfen. Zu diesem Zweck gibt es einen eigenen Bußgeldkatalog. Wer beispielsweise zwischen dem 1. März und 31. Oktober beim Rauchen im Wald erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro rechnen.
In Naturschutzgebieten ist das Rauchen komplett untersagt. „Das ist nicht so, weil ich es den Leuten nicht gönne, sondern hat mit dem Brandschutz zu tun und dient alleine dem Schutz des Waldes“, erklärt Hannes Johannsen. Eine Tour mit dem Fahrrad oder Mountainbike abseits von Straßen oder Waldwegen ist keine gute Idee. 18 bis 80 Euro Bußgeld müssen Radfahrer zahlen, wenn sie die markierten Bereiche verlassen. Teurer wird es, wenn man direkt mit seinem Auto unerlaubterweise im Wald unterwegs ist (25 bis 125 Euro).
Bußgelder bis zu 10 000 Euro
Nicht nur teuer, sondern richtig gefährlich ist es, wenn Spaziergänger Waldflächen während des Holzeinschlags betreten. Der Förster kann in diesem Fall ein Bußgeld in Höhe von 15 bis 125 Euro erheben. Abfälle sollten keinesfalls im Wald entsorgt werden. Laut Bußgeldkatalog kostet schon das Fortwerfen geringer Mengen zwischen 10 und 5100 Euro. Bei größeren Mengen ab einem Kubikmeter (etwa eine Kofferraumladung) können bis zu 10 000 Euro Bußgeld fällig werden.
Wer seinen Schrott oder Gartenabfälle im Wald ablagert, muss nicht nur mit einem saftigen Bußgeld rechnen, er muss auch für die Beseitigung des Mülls sorgen. „Eine ganze Kofferraumladung Grünschnitt kann man für 2,50 Euro bei der Grünabfallannahme in der Friedhofsallee entsorgen“, rät der Förster. Die Karten dafür gibt es im Bürgerbüro. Die Entsorgung im Wald ist die schlechtere Alternative — für Umwelt und Geldbeutel.
>>> DER FÖRSTER HAT VIELE AUFGABEN
- Die Aufgaben des Försters sind vielfältig. Pilzbefall, Sturmschäden oder Schneebruch: Er beschäftigt sich nicht nur mit der „Gefahrenabwehr“ im Wald, sondern ist unter anderem auch für die Erhaltung der öffentlichen Ordnung im Wald zuständig.
- Dazu zählt etwa die Bekämpfung von Wilderei, Holzdiebstählen und die Durchsetzung der Betretungsverbote.
- Der Förster wehrt Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Wald ab und verfolgt rechtswidrige Handlungen, die einen Bußgeldtatbestand darstellen.