Heiligenhaus. . Gastronomen hatten sich für ihre Gäste über mangelnde Taxiabdeckung beschwert. Kreis will nun den tatsächlichen Bedarf in Heiligenhaus erörtern.

  • Gastronomen und Fahrgäste hatten sich bei der Stadt Heiligenhaus über eine mangelnde Abdeckung beschwert
  • Die zuständige Behörde für Taxi-Konzessionen, der Kreis Mettmann, erörtert derzeit den Sachstand
  • Ein Taxiunternehmen hat Betriebspflicht, aber keine Pflicht zur Nachtfahrt unter der Woche

Ein Anruf und zack ist es im besten Falle schon da: Taxis sind eine einfache Möglichkeit, schnell und bequem von A nach B zu gelangen. Nachdem beim Kreis Mettmann Beschwerden über mangelnde Zeitabdeckungen der hiesigen Taxiunternehmen eingegangen sind, will dieser nun erörtern, ob es in Heiligenhaus tatsächlich zu einer nicht ausreichenden Beförderung kommt – oder ob die Nachfrage doch einfach nicht so stark ist zu Randzeiten.

Zuständige Behörde ist der Kreis Mettmann

Um Taxifahrten anbieten zu dürfen, bedarf es einer Konzession. Die gibt es vom Kreis Mettmann. Zuständig ist Brigitte Heinz, Leiterin der Führerscheinstelle. „Uns hat eine Beschwerde erreicht von der Stadt Heiligenhaus. Gastronomen hatten sich beschwert, dass sie abends kein Taxi mehr für ihre Kunden ordern konnten.“ Eine Konzession jedoch sehe vor, dass ein Unternehmen täglich und zu jeder Uhrzeit einen Fahrservice anbiete, so der Heiligenhauser Verwaltungschef Michael Beck: „Wir wollen nicht, dass Heiligenhaus in der Nacht abgeschnitten ist, das wäre unsere Befürchtung.“

Tekin Akbaba von Hales Fahrservice habe schon oft von Kunden gehört, dass es gerade in Nachtzeiten unter der Woche keine Beförderungsmöglichkeit gebe. „Ich bin als selbstständiger Unternehmer auch nicht in der Lage, einen rund-um-die-Uhr-Service anzubieten.“

Betriebspflicht sieht keine Nachtfahrten vor

Als zuständige Behörde muss sich nun der Kreis dieser Beschwerde annehmen, so Heinz: „Mit diesem Problem sind wir erstmalig konfrontiert.“ Unternehmen hätten eine Betriebs- und Beförderungspflicht, aber, so Heinz: „Wie diese Pflicht in dem Fall genau aussieht, müssen wir nun erörtern. Für uns ist es wichtig, zu erfahren: Welche Verkehrsbehinderung gibt es eigentlich?“ Denn Betriebspflicht heiße nicht, dass ein Unternehmen 365 Tage 24 Stunden am Stück auf der Straße sein müsse. „Es gibt keine Vorschrift, dass nachts gefahren werden muss“, so Heinz. „Die Konzession muss ja wirtschaftlich möglich sein für den Unternehmer.“

Neben dem Einzelunternehmer Taxi Biggi hat vor allem Taxi 6666 von Klaus Wohlgefahrt Wagen im Einsatz. „Was ich schade finde, ist, dass sich bei mir noch keiner persönlich beschwert hat“, berichtet der Unternehmer irritiert. Seine Telefonanlage sei mit einer Software ausgestattet, die genau belege, wann Anrufe eingehen – und auch, wann keiner ans Telefon geht. „Wir versuchen, der Sache nun nachzugehen. Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb und bemüht, Kundenwünschen nachzugehen.“

Runder Tisch zwischen Taxiunternehmen und Kreis

Der Kreis und die Taxiunternehmen wollen nun erörtern, wie das Angebot in Heiligenhaus tatsächlich aussieht, genutzt wird, wo es zu Problemen kommt und wo gegebenenfalls nachgebessert werden kann. „Wir fänden es schön, wenn es eine Lösung geben würde, ohne dass wir behördlich eingreifen müssen. Wir sind jetzt jedenfalls aufmerksam“, so Heinz.

>>> KREIS METTMANN NIMMT ANREGUNGEN ENTGEGEN

  • Um sich ein genaues Bild darüber machen zu können, was sich die Heiligenhauser eigentlich für ein Angebot wünschen und vor allem wann es nach Meinung von Passanten überhaupt zu Engpässen kommt, will der Kreis als zuständige Behörde für die Taxikommission nun solche Erfahrungen bei den Heiligenhausern einholen.
  • Anregungen und Beschwerden nimmt der Kreis Mettmann per
    E-Mail entgegen unter
    sva.geka@kreis-mettmann.de.