Heiligenhaus. . Bei einem Vortrag in der Kreissparkasse ging es darum, warum sich jeder mit Themen wie Vorsorge und Vollmachten auseinander setzten sollte.
„Ich gehe hier gar nicht mit einem guten Bauchgefühl raus“, gestand eine Zuhörerin des Themenabends Pflegefürsorge, zu dem die Kreissparkasse eingeladen hatte. „Gerade deshalb haben wir heute eingeladen und darauf aufmerksam gemacht, sich mit diesen Themen zu beschäftigen, die man gerne verdrängt“, begründete Filialdirektor Ulrich Hamacher.
An mehreren Beispielen aus der Praxis hatte Vorsorgespezialist Martin Dargel gezeigt, wie schnell Menschen im gesetzlichen Sinne „verarmen“, wenn sie als Pflegefall in einem Heim betreut werden. Zwar ermöglicht das neue Pflegestärkungsgesetz eine passgenauere Einstufung und höhere Leistungen, die decken bei weitem nicht die tatsächlichen Kosten. Reichen Rente und Pflegegeld nicht aus, werden die Verwandten in gerader Linie zur Kasse gebeten. Das eigene Häuschen gerät dabei ebenfalls in den Fokus der Sozialbehörden, die mit einem Eintrag einer Wertsicherungshypothek im Grundbuch ihren Forderungen Nachdruck verleihen.
Banken haben gegenüber Behörden Auskunftspflicht
„Sämtliche Schenkungen der vergangenen zehn Jahre können zurückgefordert werden, die Banken haben gegenüber den Behörden eine Auskunftspflicht“, informierte der Experte die zahlreichen Zuhörer auf das, was auf sie zukommen könnte. Sein Fazit: „Sorgen sie im Fall der Pflege dafür, dass genug Geld da ist. Kaufmännisch sinnvoller ist es, das Risiko auf einen Versicherer auszulagern. Es gibt viele Angebote zur Risikovorsorge. Jede Situation ist anders, lassen sie sich beraten und verschiedene Möglichkeiten aufzeigen.“
Zuvor informierte der Heiligenhauser Notar Sebastian Blasche über Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wenn jemand aufgrund seines geistigen oder körperlichen Zustandes seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, so stellt das Gericht einen Betreuer. „Eine Vorsorgevollmacht ist die Möglichkeit, an einem Betreuer vorbeizukommen“, fährt der neue Heiligenhauser Notar fort.
Vorsorgevollmacht sollte gründlich überlegt sein
„Man sucht sich selber jemanden aus, dem man die Vorsorgevollmacht gibt und der nicht einer gerichtlichen Kontrolle untersteht. Das kann aber gefährlich werden: Geben sie die Vorsorgevollmacht nur einer Person, der sie hundertprozentig vertrauen. Es handelt sich um eine Art Generalvollmacht, die nicht nur alle erdenklichen Vermögensangelegenheit erfasst, sondern auch persönliche Fragen, wie Gesundheitsfragen, ärztliche Maßnahmen oder Unterbringungen.“
Wenn man das Vertrauen verlieren würde, könne man die Vollmacht widerrufen. Grundsätzlich kann eine Vollmacht privatschriftlich verfasst werden, bei Grundstücksangelegenheiten ist zwingend eine notarielle Vollmacht erforderlich.
Regeln, wie man sterben möchte
Bei der Patientenverfügung hingegen geht es ums menschliche Sterben. „Wenn ärztliche Maßnahmen nicht der Verlängerung des Lebens, sondern der Verlängerung des Leidens dienen, kann ich festhalten, dass ich in Würde sterben möchte.“ Der Jurist Blasche rät, die Verfügung präzise auszufertigen. „Welche ärztliche Maßnahmen will ich oder will ich nicht. Man muss sich mit dem Thema ganz genau einander zusetzen. Kein schönes Thema, aber es ist unumgänglich.“