Heiligenhaus. Nach Plänen der Regierung sollen Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern gefördert werden. Heiligenhauser Energie-Experte erklärt, wie es gehen soll
Was ist Mieterstrom?
Mit Mieterstrom sollen Solaranlagen auf Mehrfamilienhäusern gefördert werden.
Was bringt das den Mietern?
Durch Mieterstrom soll der Strom um mindestens zehn Prozent günstiger angeboten werden.
Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, sollen Mieter bald von einer neuen Stromförderung profitieren. Dabei handelt es sich um den so genannten Mieterstrom, bei dem Solaranlagen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern installiert werden sollen. Der Vermieter stellt den dabei erzeugten Sonnenstrom den Mietern zur Verfügung, sie sollen dann den Strom mindestens zehn Prozent günstiger als bislang beziehen können. Der Heiligenhauser Dr. Jens Matics, Geschäftsführer des Dienstleisters city-energy an der Dörrenhauser Straße, erläutert das Vorhaben.
Rund 1,5 Millionen Anlagen in Deutschland
So wurden laut Matics bereits rund 1,5 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland installiert – vorwiegend auf Einfamilienhäusern und Freiflächen. „Die Mieter eines Mehrfamilienhauses konnten dabei aber von den Vorteilen einer Solaranlage bislang kaum profitieren“, schildert Matics. Auf der Gegenseite müssten die Mieter allerdings die volle Last der EEG-Umlage von 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) tragen.
Abhilfe soll nun das neue Gesetz zum Mieterstrom schaffen, das das Bundeskabinett am 26. April beschlossen hat und das noch vor der Sommerpause durch das Parlament gebracht werden soll. Je nach Größe der Solaranlage auf dem Dach von Mehrfamilienhäusern soll ein Bonus zwischen 2,2 und 3,8 Cent je kWh gezahlt werden. Jedoch wird der Ausbau der Photovoltaik-Anlagen auf eine Leistung von 500 Megawatt jährlich gedeckelt – das entspricht rund 20 000 mittelgroßen Anlagen. Die Fördersumme soll nach Vorstellungen der Regierung maximal 130 Millionen Euro im Jahr betragen.
Sonnenstrom bleibt im Haus
Dabei ist das Prinzip des Mieterstroms recht einfach, wie Matics, der in Duisburg Elektrische Energieversorgung studiert hat, erläutert: „Nachdem eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installiert worden ist, behalten Mieter ihren Stromzähler. Der erzeugte Sonnenstrom bleibt dann im Haus. Was zu viel produziert wird, wird in das Netz eingespeist und über einen Summenzähler erfasst. Wenn zu wenig Strom produziert wird, wird dem Netz Strom entnommen.“ Vorteilhaft sei, dass bei dem Mieterstrom keine Netzentgelte anfielen und die Energie daher billiger angeboten werden könne.
Auch die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das Gesetzesvorhaben. „Wir stehen Mieterstrom aufgeschlossen gegenüber“, sagt Energieexperte Thomas Schellenberg. Er bemängelt aber die Begrenzung von 500 MW pro Jahr und dass die Förderhöhe von zunächst 130 Millionen Euro jährlich „wahrscheinlich nicht immer in dieser Höhe“ gezahlt werde „Hier müsste es langfristig eine neues Finanzierungsmodell geben.“
Verbände unterstützen den Vorschlag, üben aber auch Kritik
Ähnlich äußert sich der Verband für Haus- und Wohnungseigentümer „Haus und Grund“: „Wir unterstützen ebenfalls das Mieterstrom-Vorhaben. Allerdings sind die Pläne dafür nicht optimal“, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus und Grund Rheinland. Auch er kritisiert die Ausbaubeschränkungen und gibt zudem zu bedenken, dass alle Mieter – also auch diejenigen, die nicht in den Genuss von Mieterstrom kämen – die dafür vorgesehene Förderung mitfinanzieren müssten.
Insgesamt rechnet die Regierung damit, dass 3,8 Millionen Haushalte in Deutschland (18 Prozent aller vermieteten Wohnungen) für Mieterstrom in Betracht kommen. Die Fördersumme von maximal 130 Millionen Euro pro Förderjahr dürfte die Umlage für grüne Energie jedoch nur um 0,1 Cent pro kWh erhöhen.
Die Stadtwerke Heiligenhaus teilten auf Anfrage mit, dass sie über Mieterstrom nachdenken werden, wenn das Vorhaben Gesetzeskraft erlangt hat.