Heiligenhaus. . Die Grünen sowie zwei weitere Heiligenhauser wollen die Bürger abstimmen lassen, ob es künftig noch Beigeordnete noch gibt. Wie das funktionieren würde.

Ein Bürgerentscheid soll laut Antragsteller die Frage des Beigeordneten klären: Braucht Heiligenhaus noch welche – oder sollten diese abgeschafft werden? Diese Frage wollen die drei Initiatoren direkt an die Heiligenhauser übergeben. Doch was es eigentlich mit einem Bürgerentscheid auf sich hat, wollen wir erläutern.

Was ist ein Bürgerentscheid?

In der Gemeindeordnung NRW heißt es in Paragraf 26: „Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selber entscheiden (Bürgerentscheid).“ Kommunale Entscheidungen trifft im Normalfall der von den Heiligenhausern gewählte Stadtrat. Doch durch ein Bürgerbegehren können die Bürger selber über eine Frage entscheiden. Die muss konkret formuliert sein und nur mit Ja oder Nein beantwortet werden.

Was ist ein Ratsbürgerentscheid?

Mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit kann der Rat einen Bürgerentscheid stattgeben. Einen solchen hatten die Fraktionen der Grünen und der WAHL unterstützt.

Was sind die Voraussetzungen für ein Bürgerbegehren?

Mindestens drei Bürger müssen das Begehren unterzeichnen. Das sind in diesem Fall Lothar Nuthmann, Nils Jasper und Thomas Pischke. Dieses muss schriftlich eingereicht werden, eine Begründung sowie einen Vorschlag zur Kostendeckung der Maßnahme enthalten. Die Verwaltung ist verpflichtet, behilflich zu sein. Der Rat entscheidet nach Verwaltungsempfehlung über die Zulässigkeit.

Wann ist ein Bürgerbegehren zulässig?

Es muss ein Quorum erreicht werden. Laut Gemeindeordnung NRW sind das in Gemeinden bis zu 30 000 Einwohnern acht Prozent. In Heiligenhaus lebten Stand Februar 26 807 Menschen; es müssten also mindestens 2145 Menschen ihre Unterschrift für das Bürgerbegehren abgeben. Sollte es nach Prüfung zu einem Bürgerentscheid kommen, müssten 20 Prozent der Einwohner zur Wahl kommen, damit das Ergebnis rechtskräftig ist.

Was beinhaltet das aktuelle Bürgerbegehren genau?

„Soll die Stadt Heiligenhaus in Zukunft auf Beigeordnete verzichten?“ Denn diese halten die Initiatoren für zu teuer für die Stadt.