Heiligenhaus. . Bezirksregierung errichtet Leichtbau-Hallen auf dem Areal des ehemaligen Bundeswehr-Depots. Unterkunft am Sportfeld wird bald nicht mehr benötigt.
Den Anwohnern rund um Talburg- und Kantstraße ist es nicht verborgen geblieben: Auf dem ehemaligen Bundeswehr-Gelände wird derzeit gearbeitet. Wie berichtet planen der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW, NRW Urban und die Bezirksregierung Düsseldorf, dort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten. Es handelt sich um eine von fünf großen Landeseinrichtungen im Regierungsbezirk Düsseldorf, in der eine Erstaufnahme von Flüchtlingen stattfinden soll. Maximal 1000 Menschen können in den Leichtbau-Hallen untergebracht werden.
„1000 Flüchtlinge – kann Heiligenhaus das stemmen?“ ist eine von vielen Fragen, die die Bürger seit Bekanntwerden dieser Neuigkeit umtreibt und in den sozialen Medien diskutiert wird. „Diese Menschen bleiben nur ein paar Tage. Im Stadtbild werden sie so gut wie gar nicht auftauchen“, sagt Bürgermeister Dr. Jan Heinisch. Denn in dieser Landesunterkunft werden, ebenso wie im Gebäude am Sportfeld, die Flüchtlinge in Empfang genommen, medizinisch erstversorgt, registriert und anschließend auf andere Kommunen verteilt.
Die Leichtbau-Hallen haben nach Angaben der Bezirksregierung einen festen Boden, sind winterfest und bieten durch abtrennbare Bereiche im Innenraum ein Mindestmaß an Privatsphäre. Die größeren Erstaufnahmestandorte, die nun nach und nach errichtet werden, sollen die kleineren Unterkünfte ablösen. Insbesondere sollen Sporthallen wieder freigezogen werden. Die Bezirksregierung hat der Stadt Heiligenhaus bereits mitgeteilt, dass die von der Stadt gemietete Immobilie am Sportfeld deshalb wohl ab Frühjahr nicht mehr benötigt werde. „Die dortige Platzanzahl von 300 Flüchtlingen wird dann allerdings der Stadt zugeschlagen. Das heißt, 300 Menschen mehr müssen wir dann selbst unterbringen und für deren Versorgung die Verantwortung übernehmen“, erklärt Heinisch. Die Unterbringung in einer Landeseinrichtung finanzieren Land bzw. Bund und engagieren die soziale Betreuung sowie die Sicherheitsdienste.
Infoveranstaltung
Die Betreuung, Verwaltung und Finanzierung der Asylsuchenden in Landesunterkünften übernimmt das Land. Lediglich das städtische Jugendamt wird miteinbezogen, wenn es um minderjährige Alleinreisende geht, die unter Umständen anderswo untergebracht werden müssen.
Über die neue Landesunterkunft und die Flüchtlingssituation informieren möchten Bezirksregierung und Stadt in einer Bürgerversammlung. Ein Termin ist noch nicht bekannt.
Anrechnung auf Zuweisungsquote
Hat eine Kommune eine Landeseinrichtung am Ort, werden die dort untergebrachten Menschen auf die Flüchtlingszuweisungen für die Stadt angerechnet – bei einer 1000er Einrichtung sogar mit dem Faktor 1,3. Die Anfrage der Bezirksregierung im Spätherbst 2015 bezüglich des ehemaligen Bundeswehr-Depots sei deshalb im Verwaltungsvorstand auf durchaus positive Resonanz gestoßen. „Wobei wir als Kommune nur Zuschauer bleiben. Die Behörde entscheidet auch ohne uns.“
Die Unterkunft auf dem sieben Hektar großen Areal wird frühestens im Frühsommer in Betrieb gehen. Heinisch hofft, dass die Stadt es schafft, die bis dahin zugewiesenen Asylbewerber unterzubringen: „Wenn das Mietshaus in der Oberilp belegt ist, sind wir am Ende der Möglichkeiten und müssten dann selbst Leichtbau-Hallen bauen.“