Die KAG-Anteile sollen erhöht werden - kurz vor Beginn des Hauptstraßenumbaus. Die Bescheide für den ersten Abschnitt sind auch noch nicht verschickt, Grund, dass die Anwohner skeptisch werden.
Der Ausbau der Hauptstraße und die damit verbundenen KAG-Maßnahmen – darüber haben wir in unserer gestrigen Ausgabe ausführlich berichtet. Doch welche Prozentsätze werden eigentlich bei wem fällig? Denn die Stadt Heiligenhaus will diese nun auf das maximal mögliche anheben.
Zu welchen Prozenten und welche Straßen wie berechnet werden, das liegt im Ermessensspielraum der jeweiligen Stadt. Vorgegeben wird dieser vom Städte- und Gemeindebund. Für eine Anliegerstraße empfiehlt dieser zum Beispiel einen Satz von 50 bis 80 Prozent. Bislang mussten die Heiligenhauser 65 Prozent zahlen. In der Vorlage, die dem Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt vorgelegt wurde, sind nun 80 Prozent fällig. Der Ausschuss hat die Entscheidung jedoch an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Grund für diese Anhebung ist, dass die Gemeindeprüfanstalt NRW in ihrem Bericht zur Finanzlage der Stadt Einspar- und Ertragspotenziale aufgezeigt hat. Und in diesem Rahmen eben die Erhöhung der KAG-Anteile. „Aber das ist nur eine Empfehlung, die Stadt muss sich nicht daran halten. Man hätte die Prozentsätze auch nur anheben können. Aber jetzt erhebt sie die maximal möglichen Beiträge und hat damit die höchsten im ganzen Kreis Mettmann“, berichtet Rechtsanwalt Christoph Pipping. Das empfindet er weder als bürgerfreundlich noch kann er es nachvollziehen.
Die Frage, die sich hieraus ergibt: „Zu welchem Prozentsatz wird die Stadt dann die Umbaumaßnahmen abrechnen? Zu dem jetzigen, für die Anwohner geringeren Anteil, oder nach der noch nicht beschlossenen Satzung mit ihrem neuen Anteil?“, fragt sich der Rechtsanwalt. „Ich würde sogar soweit gehen, der Stadt zu unterstellen, dass sie mit den Bescheiden für den ersten Bauabschnitt solange wartet, bis die neuen Sätze beschlossen sind.“
Denn diese sind noch immer nicht verschickt, auch wenn der Abschnitt bereits seit gut einem Jahr fertig ist. Die Betroffenen fühlen sich, auch im Vorfeld, schlecht informiert: „Wir haben bislang keine Information darüber, was wir zahlen müssen“, erklärt eine Unternehmerin. „Wenn die Zahlungsaufforderung erst kommt, wenn die höheren Sätze beschlossen wurden, dann finde ich das schon eine Frechheit.“ Dass umgebaut werde, begrüßt sie, aber man käme sich schon veräppelt vor, „wenn wir statt 70 dann 80 Prozent oder statt 55 dann 70 Prozent zahlen müssten.“
Dieses gilt auch für die Maßnahmen an der Grubenstraße. Statt 45 Prozent jetziger Satzung müssen die Anwohner dann 60 Prozent zahlen. Die Satzung ist noch nicht beschlossen, den Anwohnern wurde der höhere Teil als maximale Summe jedoch schon genannt.
Eine weitere Frage, die dann die Anwohner beschäftigt, ist: Was ist die Hauptstraße denn nun? Keine Hauptverkehrsstraße mehr, für die 25 (neu: 40) Prozent fällig wären, keine Anliegerstraße. Aber ist sie Haupterschließungsstraße (45 bzw. 60 Prozent) oder Hauptgeschäftsstraße (55 bzw. 70 Prozent). Nicht nur Christoph Pipping ist gespannt: „Wenn die Bescheide verschickt werden, sollte das rechtlich geprüft werden. Der Beitrag wird nämlich bereits einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. Da sollte kein Betroffener zu lange zögern – die Zahlungspflicht kann nur durch ein Eilverfahren vermieden werden.“
„Wir werden der Erhöhung der KAG-Anteile nicht zustimmen“, erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Volker Ebel. Die Straße, die bereits gebaut wurde, müsse auch nach dem Satz berechnet werden, der zu dem Zeitpunkt gegolten hat. „Und auch die jetzige Baumaßnahme.“